Dekrete, 5 Regimentsordnung (Stadtverfassung) der Stadt Regensburg aus dem Jahre 1514, 1514 (Urkunde)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:Dekrete, 5
Titel:Regimentsordnung (Stadtverfassung) der Stadt Regensburg aus dem Jahre 1514
Entstehungszeitraum:1514
Frühere Signaturen:HVOR, AAR, 46/5; 53/3

Angaben zu Inhalt und Struktur

Klassifikation:Regimentsordnung (Stadtordnung) Regensburg
Regest:Auszug aus der Regimentsordnung der Stadt Regensburg, gültig für Bürger und Nichtbürger; Statuten zur Wahl in den Inneren und in den Äußeren Rat; Herabsetzung der Verwaltungskosten; Anzeige von Grundverkäufen und Siegelung derselben;
Hausbesitzerrecht und Bürgerrecht; Bestimmung für Testamentseröffnungen; Zuständigkeiten eines Äußeren Rates; einige Aufgaben des Stadtschultheiß; die Behandlung eines Meisterstückes durch den Hansgrafen; Verbot des Branntweinbrennens aus Biergarben; Einnahme, Höhe und persönliche Bezahlung der Steuern zwischen Ostern und Johannis; Bestrafung von Steuerhinterziehern; Schulden der Stadt; Einkünfte des Ungeldamtes und Bezahlung oder Reichung der Weinabgabe; Regelung des Weinverkaufes;
Schließen der Stadttore; Verwaltung der Bruderschaften-Gelder;
Erläuterungen zu unmündigen Kindern und Pflegekindern; Marktstandgeld.
Altverzeichnung:K(aiserllich) ref(ormierte) Regimentsordnung. [Eigentlich: "Extract aus der kayserlichen reformirten Regiments: Ordnung der Stadt Regenspurg de Anno 1514. Aufgerichtet
Ort:Regensburg
Aussteller:[Kaiserliche Verordnung des Maximilian I.]
Vermerke:Vermerk auf Deckel-Innenseite: Schrank I Fach 3

Weitere Bemerkungen

Bemerkungen:Eingelegt: Anmerkungen (Konzept) zur Regiments-Ordung vom 4. Mai 1500 bis 1654, insbesondere zur Wahl der Räte (Bogen, 23 x 16,2 cm, davon 3 Seiten beschrieben; verfasst vermutlich Mitte des 19. Jahrhunderts).

Vergleiche Varia-Sammlung I Af 9, Seite 556: Verbot zur Praktizierung als Medicus in der Stadt Regensburg ohne vorherige Erlangung des Beisitzes, vom 16. Juni 1692.

Vergleiche Varia-Sammlung I Af 9, Seite 556-557: Senatsbeschluss, keine Wahl für Dekan und Superior des Collegio Medico anzusetzen, vom 26. Februar 1701.

Vergleiche Varia-Sammlung I Af 9, Seite 583-585, ohne Datum, vermutlich um 1700: Auflistung der einzelnen Rubriken der Ungeldamts-Ordnung.

Vergleiche Altsignaturen aK 334/8o (4 Originale) und aK 345/8o (1 Original, 1 Fotokopie, Jahr 1800),
"Taschen-Calender ... Nebst angefügter Nachricht von der Regiments-Verfassung der kaiserl(ichen) freyen Reichsstadt Regensburg" für die Jahre 1792, 1798, 1799, 1800 und 1802.
Diese Taschenkalender enthalten die Namen (zum Teil mit Geburts- und Eintrittsdatum in die verschiedenen Ämter) sämtliche Regensburger Amtsmitglieder- und Würdenträger bei sämtlichen Ämtern wie Innerer und Äußerer Rat, Konsulenten, Verordnete, Stadtgericht, Vierziger-Rat usw.
Dasselbe gilt für den Taschenkalender Altsignatur aK 350/8o für die Stadt Friedberg vom Jahre 1805
Format H x B (cm):35,5 x 22 cm; Libell, 26 Seiten und mit 2 Umschlagbögen
Physische Beschaffenheit:Abschrift; Papier
Siegelbeschreibung:kein Siegel
 

DFG Präsentation

 Regimentsordnung (Stadtverfassung) der Stadt Regensburg aus dem Jahre 1514
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://stadtarchiv.regensburg.de/detail.aspx?ID=116567
 

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