Dekrete, 67 Anordnungen der Stadt Regensburg zum Verhalten bei Pestseuchen, 1555 (Urkunde)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:Dekrete, 67
Titel:Anordnungen der Stadt Regensburg zum Verhalten bei Pestseuchen
Entstehungszeitraum:1555
Entstehungszeitraum, Anm.:[Vermutlich um 1555]
Frühere Signaturen:Dekret 509

Angaben zu Inhalt und Struktur

Klassifikation:Pest-Ordnung Regensburg
Regest:16-Punkte-Vorschrift mit Strafenkatalog bei Nichtbefolgung:
1) Bitte um Vergebung der Sünden, da die Pestseuche eine Strafe Gottes ist;
2) Verbot der Entsorgung von Harn, Fäkalien oder anderem Unrat auf die Straße, da die Pest durch Luftverseuchung entsteht; Entsorgung von Unrat in öffentliche Aborte oder in die Donau;
3) Entsorgung des Blutes bei Aderlässen von Gesunden oder Kranken nur noch in öffentliche Aborte, Versitzgruben oder in die Donau;
4) Verbot der Verrichtung der Notdurft auf den Straßen oder Gassen;
5) Verbot von privaten Misthaufen vor den Häusern;
6) täglich abends Säuberung des Pflasters vor dem Haus;
7) Verbot der Haltung von Schweinen in den Gassen;
8) Anordnung zum Verbrennen wohlriechender Hölzer an trüben Tagen;
9) Verbot von Besuchen bei Pestkranken und Teilnahme an Beerdigungen;
10) keine Beherbergung von Personen aus infizierten Ortschaften ohne Erlaubnis der Stadtverwaltung;
11) Vermeidung größerer Versammlungen oder des Besuches von Badestuben;
12) Quarantäne für Infizierte und deren Hausgenossen oder Kontaktpersonen;
13) Waschen der Kleidung und des Bettzeugs der Kranken oder Verstorbenen nur außerhalb der Stadt in der Donau oder in anderen fließenden Gewässern; Trennung der Kleidungsstücke von Kranken und Gesunden; bei einem Krankheitsfall 14 Tage Hausarrest für alle Hausbewohner; die Ausquartierung eines Kranken einschließlich dessen Kleidung und Bettzeugs nach St. Lazarus besorgt Sigmund Steflinger;
14) Deponierung von Arzneien gegen die Seuche in den Apotheken;
15) Kranken-Barbier ist Lienhard Hauff aus der Prediger Gasse gegenüber dem Sankt Gilgenhof;
16) Hinaustragen der Seuchen-Toten ausschließlich nachts; die Träger besorgt Sigmundt Steflinger.
Altverzeichnung:Ordnung in Sterbleuffen
Ort:Regensburg
Aussteller:Kämmerer und Rat der Stadt Regensburg
Vermerke:Aus Politika V/4

Weitere Bemerkungen

Format H x B (cm):51,1 x 36 cm
Physische Beschaffenheit:Druck; Papier; Braunfärbung durch Sonneneinstrahlung
Siegelbeschreibung:kein Siegel
 

DFG Präsentation

 Anordnungen der Stadt Regensburg zum Verhalten bei Pestseuchen
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://stadtarchiv.regensburg.de/detail.aspx?ID=116629
 

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