Angaben zur Identifikation |
| Signatur: | Dekrete, 67 |
| Titel: | Anordnungen der Stadt Regensburg zum Verhalten bei Pestseuchen |
| Entstehungszeitraum: | 1555 |
| Entstehungszeitraum, Anm.: | [Vermutlich um 1555] |
| Frühere Signaturen: | Dekret 509 |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
| Klassifikation: | Pest-Ordnung Regensburg |
| Regest: | 16-Punkte-Vorschrift mit Strafenkatalog bei Nichtbefolgung: 1) Bitte um Vergebung der Sünden, da die Pestseuche eine Strafe Gottes ist; 2) Verbot der Entsorgung von Harn, Fäkalien oder anderem Unrat auf die Straße, da die Pest durch Luftverseuchung entsteht; Entsorgung von Unrat in öffentliche Aborte oder in die Donau; 3) Entsorgung des Blutes bei Aderlässen von Gesunden oder Kranken nur noch in öffentliche Aborte, Versitzgruben oder in die Donau; 4) Verbot der Verrichtung der Notdurft auf den Straßen oder Gassen; 5) Verbot von privaten Misthaufen vor den Häusern; 6) täglich abends Säuberung des Pflasters vor dem Haus; 7) Verbot der Haltung von Schweinen in den Gassen; 8) Anordnung zum Verbrennen wohlriechender Hölzer an trüben Tagen; 9) Verbot von Besuchen bei Pestkranken und Teilnahme an Beerdigungen; 10) keine Beherbergung von Personen aus infizierten Ortschaften ohne Erlaubnis der Stadtverwaltung; 11) Vermeidung größerer Versammlungen oder des Besuches von Badestuben; 12) Quarantäne für Infizierte und deren Hausgenossen oder Kontaktpersonen; 13) Waschen der Kleidung und des Bettzeugs der Kranken oder Verstorbenen nur außerhalb der Stadt in der Donau oder in anderen fließenden Gewässern; Trennung der Kleidungsstücke von Kranken und Gesunden; bei einem Krankheitsfall 14 Tage Hausarrest für alle Hausbewohner; die Ausquartierung eines Kranken einschließlich dessen Kleidung und Bettzeugs nach St. Lazarus besorgt Sigmund Steflinger; 14) Deponierung von Arzneien gegen die Seuche in den Apotheken; 15) Kranken-Barbier ist Lienhard Hauff aus der Prediger Gasse gegenüber dem Sankt Gilgenhof; 16) Hinaustragen der Seuchen-Toten ausschließlich nachts; die Träger besorgt Sigmundt Steflinger. |
| Altverzeichnung: | Ordnung in Sterbleuffen |
| Ort: | Regensburg |
| Aussteller: | Kämmerer und Rat der Stadt Regensburg |
| Vermerke: | Aus Politika V/4 |
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Weitere Bemerkungen |
| Format H x B (cm): | 51,1 x 36 cm |
| Physische Beschaffenheit: | Druck; Papier; Braunfärbung durch Sonneneinstrahlung |
| Siegelbeschreibung: | kein Siegel |
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DFG Präsentation |
| | Anordnungen der Stadt Regensburg zum Verhalten bei Pestseuchen |
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Benutzung |
| Erforderliche Bewilligung: | Keine |
| Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
| Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
| URL: | https://stadtarchiv.regensburg.de/detail.aspx?ID=116629 |
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