Dekrete, 98 Verordnung der Stadt Regensburg zwecks Nutzung des Grund- und Pfandbuches durch die Regensburger Bürger, 1692.12.05 (Urkunde)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:Dekrete, 98
Titel:Verordnung der Stadt Regensburg zwecks Nutzung des Grund- und Pfandbuches durch die Regensburger Bürger
Entstehungszeitraum:05.12.1692
Frühere Signaturen:Dekret 15/46

Angaben zu Inhalt und Struktur

Klassifikation:Grund- und Pfandbuch-Instruktion Regensburg, Nutzung
Regest:Fehlende Akzeptanz der Pfandordnung vom 12. März 1650 durch die Regensburger Bürger; Krediteaufnahme weiterhin bei Fremden oder bei Juden; Feststellung der oftmaligen Übervorteilung der Schuldner und eigenmächtiger Einzug der Pfänder durch die Gläubiger;
Zusicherung der Wahrung des Pfandgeheimnis bei Inanspruchnahme des Grund- und Pfandbuches; bei Nichtnutzung des Pfandbuches im Falle der Armut keine Unterstützung vom Almosenamt sowie mögliche Bestrafung.
Altverzeichnung:Die Erneuerung des Grund- und Pfandbuchs betreffend
Ort:Regensburg
Aussteller:Kämmerer und Rat der Stadt Regensburg

Weitere Bemerkungen

Bemerkungen:Die laufenden Nummern 98, 277, 381 und 402 sind identisch
Format H x B (cm):33 x 41,8 cm
Physische Beschaffenheit:Druck; Papier; Kleiner Riss am unteren Rand Mitte; Ränder abgestoßen; kleines Loch in der Mitte
Siegelbeschreibung:kein Siegel
 

DFG Präsentation

 Verordnung der Stadt Regensburg zwecks Nutzung des Grund- und Pfandbuches durch die Regensburger Bürger
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://stadtarchiv.regensburg.de/detail.aspx?ID=116660
 

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