Dekrete, 131 Regelung der Stadt Regensburg über die Zahlung des ausstehenden Lidlohns bei Ganten, 1683.06.14 (Urkunde)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:Dekrete, 131
Titel:Regelung der Stadt Regensburg über die Zahlung des ausstehenden Lidlohns bei Ganten
Entstehungszeitraum:14.06.1683
Frühere Signaturen:Dekret 160

Angaben zu Inhalt und Struktur

Klassifikation:Lidlohn-Ordnung Regensburg, Ansparung und Auszahlung
Regest:Bezahlung des Lidlohns wird bei Ganten höchstens für zwei Jahre rückwirkend für Dienstboten, welche noch im Dienst ihrer Herrschaft stehen, und höchstens für ein Jahr rückwirkend für Dienstboten, welche inzwischen bei einer andere Herrschaft dienen; rückwirkende Lidlohn-Forderungen von mehr als zwei Jahre gelten als verfallen.
Altverzeichnung:Ehehalten betreffend
Ort:Regensburg
Aussteller:Kämmerer und Rat der Stadt Regensburg

Weitere Bemerkungen

Bemerkungen:Die laufenden Nummern 131 und 263 sind identisch
Format H x B (cm):22 x 33,7 cm
Physische Beschaffenheit:Druck; Papier; Leichte Braunfärbung am oberen Rand; unterer Rand zerknittert, linke Ecke beschädigt durch Feuchtigkeit
Siegelbeschreibung:kein Siegel
 

DFG Präsentation

 Regelung der Stadt Regensburg über die Zahlung des ausstehenden Lidlohns bei Ganten
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://stadtarchiv.regensburg.de/detail.aspx?ID=116693
 

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