Dekrete, 173 Meldepflicht von Krediten bei Juden und Einrichtung eines Pfandhauses in Regensburg, 1711.06.09 (Urkunde)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:Dekrete, 173
Titel:Meldepflicht von Krediten bei Juden und Einrichtung eines Pfandhauses in Regensburg
Entstehungszeitraum:09.06.1711
Frühere Signaturen:Dekret 204

Angaben zu Inhalt und Struktur

Klassifikation:Pfandhaus Regensburg, Einrichtung
Regest:Vermeidung überhöhter Kreditzinsen durch Juden und Wegverkauf der Pfänder aus der Stadt; Meldepflicht sämtlicher bei Juden aufgenommenen Kredite und der dafür hinterlegten Pfänder innerhalb von 3 Wochen auf der Stadtwaag; Einrichtung eines Pfandhauses zwecks Vergabe günstigerer Kredite an Regensburger Bürger;
Verbot jeglichen Handels mit Juden für Regensburger Bürger; Erlaubnis für Juden zur Herstellung von Dingen des täglichen Bedarfs.
Altverzeichnung:Das Borgen bei Juden und die Einrichtung eines Pfandhauses betreffend
Ort:Regensburg
Aussteller:Kämmerer und Rat der Stadt Regensburg

Weitere Bemerkungen

Format H x B (cm):34 x 42,7 cm
Physische Beschaffenheit:Druck; Papier; Leicht beschädigt durch Feuchtigkeit, einige kleine Stockflecken, leichte Braunfärbung; 2 cm langer Riss am unteren Rand im Knick und 5 cm langer Riss am oberen Rand im Knick
Siegelbeschreibung:kein Siegel
 

DFG Präsentation

 Meldepflicht von Krediten bei Juden und Einrichtung eines Pfandhauses in Regensburg
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://stadtarchiv.regensburg.de/detail.aspx?ID=116735
 

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