Dekrete, 319 Verbot des Schenkens und Zehrens an wandernde Handwerksgesellen bei deren An- und Abzug in Regensburg, 1567.10.02 (Urkunde)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:Dekrete, 319
Titel:Verbot des Schenkens und Zehrens an wandernde Handwerksgesellen bei deren An- und Abzug in Regensburg
Entstehungszeitraum:02.10.1567
Frühere Signaturen:Dekret 13/12

Angaben zu Inhalt und Struktur

Klassifikation:Handwerks-Ordnung Regensburg, Handwerksburschen
Regest:Erinnerung an die Augsburger Verordnungen von 1548, 1551, 1559, 1566; Verbot des geschenkten Handwerks; Zuständigkeit von Handwerkszunft, Gaffel oder Stubenknechten bzw. Jungmeistern oder Verordneten für arbeitsuchende wandernde Handwerksburschen.
Altverzeichnung:Handwerksmißbräuche betreffend
Originaldatierung:Pfingstags den andern Monats Octobris ... Fuenffczehen hundert siben undsechczig Jar
Ort:Regensburg
Aussteller:Kämmerer und Rat der Stadt Regensburg
Vermerke:Entnommen aus Politika V/4

Weitere Bemerkungen

Bemerkungen:Ein "geschenktes Handwerk" ist eine Beisteuer an Geld oder Herberge, welche den wandernden Handwerks-Gesellen mancher Innungen von den Mitgliedern ihrer Zunft in jeder Stadt gereicht wird - Handwerke, die das Geschenk geben, heissen geschenkte Handwerke; die anderen heissen ungeschenkte Handwerke.
Die laufenden Nummern 319 und 320 sind identisch
Format H x B (cm):52,5 x 43 cm
Physische Beschaffenheit:Druck; Papier; Braunfärbung durch Sonneneinstrahlung; 3 cm langer Riss im Knick am unteren Rand; im Mittenknick fast gänzlich durchgerissen
Siegelbeschreibung:kein Siegel
 

DFG Präsentation

 Verbot des Schenkens und Zehrens an wandernde Handwerksgesellen bei deren An- und Abzug in Regensburg
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://stadtarchiv.regensburg.de/detail.aspx?ID=116881
 

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