Angaben zur Identifikation |
| Signatur: | Dekrete, 358 |
| Titel: | Anordnungen der Stadt Regensburg zum Verhalten bei Pestseuchen |
| Entstehungszeitraum: | 30.07.1599 |
| Frühere Signaturen: | Dekret 13/19. |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
| Klassifikation: | Pest-Ordnung Regensburg |
| Regest: | Vorschriften mit Strafenkatalog bei Verstößen: 1) Bitte um Vergebung der Sünden, da die Pestseuche eine Gottesstrafe ist; 2) Mäßigung im Essen und Trinken; 3) Verbot der Entsorgung von Harn, Fäkalien oder anderem Unrat auf die Straße, da die Pest durch Luftverseuchung entsteht; Entsorgung von Unrat in öffentliche Aborte oder in die Donau; 4) Entsorgung des Blutes bei Aderlässen von Gesunden oder Kranken nur noch in öffentliche Aborte, Versitzgruben oder in die Donau; 5) Verbot der Verrichtung der Notdurft auf den Straßen oder Gassen; 6) Verbot von privaten Misthaufen vor den Häusern; 7) täglich abends Säuberung des Pflasters vor dem Haus; 8) Verbot der Schweinehaltung in den Gassen; Verkauf der Schweine innerhalb von 14 Tagen oder Wegschaffung aus der Stadt; 20 Gulden Strafe bei Verstößen; 9) Anordnung zum Verbrennen wohlriechender Hölzer an trüben Tagen; 10) Verbot von Besuchen bei Pestkranken und Teilnahme an deren Beerdigungen; 11) keine Beherbergung von Personen aus infizierten Ortschaften ohne Erlaubnis der Stadtverwaltung; 12) Vermeidung größerer Versammlungen oder des Besuches von Badestuben; Quarantäne für Infizierte und deren Hausgenossen oder Kontaktpersonen; 13) Waschen der Kleidung und des Bettzeugs der Kranken oder Verstorbenen nur außerhalb der Stadt in der Donau oder in anderen fließenden Gewässern; Trennung der Kleidungsstücke von Kranken und Gesunden; bei einem Krankheitsfall 14 Tage Hausarrest für alle Hausbewohner; die Ausquartierung eines Kranken einschließlich dessen Kleidung und Bettzeugs nach St. Lazarus besorgt Martin Amman, der denselben mitsamt Kleidung und Bettzeug nach Sankt Lazarus bringen lässt; 14) Deponierung von Arzneien gegen die Seuche in den Apotheken; 15) Kranken-Barbier ist Meister Andre Trepmacher; 16) Hinaustragen der Seuchen-Toten ausschließlich nachts; die Träger besorgt Martin Amman. |
| Altverzeichnung: | Pestordnung betreffend |
| Ort: | Regensburg |
| Aussteller: | Kämmerer und Rat der Stadt Regensburg |
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Weitere Bemerkungen |
| Bemerkungen: | Die laufenden Nummern 358 und 359 sind identisch |
| Format H x B (cm): | 44,6 x 33,5 cm |
| Physische Beschaffenheit: | Druck; Papier; Braunfärbung; Ränder abgestoßen und eingerissen; verschmutzt durch Ruß |
| Siegelbeschreibung: | kein Siegel |
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DFG Präsentation |
| | Anordnungen der Stadt Regensburg zum Verhalten bei Pestseuchen |
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Benutzung |
| Erforderliche Bewilligung: | Keine |
| Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
| Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
| URL: | https://stadtarchiv.regensburg.de/detail.aspx?ID=116920 |
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