Dekrete, 358 Anordnungen der Stadt Regensburg zum Verhalten bei Pestseuchen, 1599.07.30 (Urkunde)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:Dekrete, 358
Titel:Anordnungen der Stadt Regensburg zum Verhalten bei Pestseuchen
Entstehungszeitraum:30.07.1599
Frühere Signaturen:Dekret 13/19.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Klassifikation:Pest-Ordnung Regensburg
Regest:Vorschriften mit Strafenkatalog bei Verstößen:
1) Bitte um Vergebung der Sünden, da die Pestseuche eine Gottesstrafe ist;
2) Mäßigung im Essen und Trinken;
3) Verbot der Entsorgung von Harn, Fäkalien oder anderem Unrat auf die Straße, da die Pest durch Luftverseuchung entsteht; Entsorgung von Unrat in öffentliche Aborte oder in die Donau;
4) Entsorgung des Blutes bei Aderlässen von Gesunden oder Kranken nur noch in öffentliche Aborte, Versitzgruben oder in die Donau;
5) Verbot der Verrichtung der Notdurft auf den Straßen oder Gassen;
6) Verbot von privaten Misthaufen vor den Häusern;
7) täglich abends Säuberung des Pflasters vor dem Haus;
8) Verbot der Schweinehaltung in den Gassen; Verkauf der Schweine innerhalb von 14 Tagen oder Wegschaffung aus der Stadt; 20 Gulden Strafe bei Verstößen;
9) Anordnung zum Verbrennen wohlriechender Hölzer an trüben Tagen;
10) Verbot von Besuchen bei Pestkranken und Teilnahme an deren Beerdigungen;
11) keine Beherbergung von Personen aus infizierten Ortschaften ohne Erlaubnis der Stadtverwaltung;
12) Vermeidung größerer Versammlungen oder des Besuches von Badestuben; Quarantäne für Infizierte und deren Hausgenossen oder Kontaktpersonen;
13) Waschen der Kleidung und des Bettzeugs der Kranken oder Verstorbenen nur außerhalb der Stadt in der Donau oder in anderen fließenden Gewässern; Trennung der Kleidungsstücke von Kranken und Gesunden; bei einem Krankheitsfall 14 Tage Hausarrest für alle Hausbewohner; die Ausquartierung eines Kranken einschließlich dessen Kleidung und Bettzeugs nach St. Lazarus besorgt Martin Amman, der denselben mitsamt Kleidung und Bettzeug nach Sankt Lazarus bringen lässt;
14) Deponierung von Arzneien gegen die Seuche in den Apotheken;
15) Kranken-Barbier ist Meister Andre Trepmacher;
16) Hinaustragen der Seuchen-Toten ausschließlich nachts; die Träger besorgt Martin Amman.
Altverzeichnung:Pestordnung betreffend
Ort:Regensburg
Aussteller:Kämmerer und Rat der Stadt Regensburg

Weitere Bemerkungen

Bemerkungen:Die laufenden Nummern 358 und 359 sind identisch
Format H x B (cm):44,6 x 33,5 cm
Physische Beschaffenheit:Druck; Papier; Braunfärbung; Ränder abgestoßen und eingerissen; verschmutzt durch Ruß
Siegelbeschreibung:kein Siegel
 

DFG Präsentation

 Anordnungen der Stadt Regensburg zum Verhalten bei Pestseuchen
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://stadtarchiv.regensburg.de/detail.aspx?ID=116920
 

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