Angaben zur Identifikation |
| Signatur: | Dekrete, 361 |
| Titel: | Anordnungen der Stadt Regensburg zum Verhalten bei Pestseuchen |
| Entstehungszeitraum: | 22.11.1552 |
| Frühere Signaturen: | Dekret 13/8a |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
| Klassifikation: | Pest-Ordnung Regensburg |
| Regest: | 1) Bitte um Vergebung der Sünden, da die Pestseuche eine Gottesstrafe ist; 2) Annahme, die Ursache der Pest sei Luftverseuchung; Entsorgung von Harn, Fäkalien oder anderem Unrat in die öffentlichen Aborte oder in die Donau; 3) Entsorgung des Blutes von Aderlässen durch Bader oder Barbiere ausschließlich in öffentliche Aborte, Versitzgruben oder in die Donau; 4) Verbot der Verrichtung der Notdurft auf den Straßen oder Gassen; 5) Verbot von privaten Misthaufen vor den Häusern; 6) Pflicht zur täglichen Säuberung des Pflasters vor dem Haus; 7) Verbot der Schweinehaltung in den Gassen; 8) Pflicht zum Verbrennen wohlriechender Hölzer an trüben Tagen; 9) Besuchsverbot bei Pestkranken oder Teilnahme an deren Beerdigung; 10) Einreise von Personen aus Pestgebieten nur mit Erlaubnis der Stadtverwaltung; 11) Meidung von Versammlungen oder des Besuches von Badestuben; 12) Quarantäne von Infizierten und sämtlicher Hausgenossen (gesunde Kontaktpersonen); 13) Waschen der Kleidung oder des Bettzeugs Kranker oder Verstorbener ausschließlich außerhalb der Stadt in der Donau oder in anderen fließenden Gewässern; keine Vermengung der Kleidungsstücke von Kranken und Gesunden; bei einem Krankheitsfall 14 Tage Hausarrest für sämtliche Hausbewohner; für den Transport kranker Personen ist Quirin Prueller neben der Reichenbacher Herberge zuständig, der dieselben mit Kleidung und Bettzeug nach Sankt Lazarus bringen lässt; Anzeige jedes Kranken bei Quirin Prueller zwecks eventueller Versorgung mit dem Lebensnotwendigsten; 14) Deponierung von Arzneien bei den Apothekern; 15) Kranken-Barbier ist Hans Zwelffer im Prebrunner Torhäusl; 16) Hinaustragen der Seuchentoten ausschließlich nachts; Besorgung der Träger durch Quirin Prueller. |
| Altverzeichnung: | Leichenordnung betreffend |
| Originaldatierung: | Decimo Celend(is) Decembris, Anno M.D.LII. [Millesimo quingentesimo quinquagesimo secundo] |
| Ort: | Regensburg |
| Aussteller: | Kämmerer und Rat der Stadt Regensburg |
| Vermerke: | Entnommen aus Politika V/4 |
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Weitere Bemerkungen |
| Bemerkungen: | Die laufenden Nummern 316 und 361 sind identisch |
| Format H x B (cm): | 60,5 x 44,5 cm |
| Physische Beschaffenheit: | Druck; Papier; Ränder eingedrückt und zahlreiche kleine Risse; verschmutzt durch Ruß am linken und am rechten Rand; kleine Risse und Löcher in den Knicken; kleines Loch in der Mitte links durch Wurmfraß; verschmutzt durch Ruß auf der Rückseite |
| Siegelbeschreibung: | kein Siegel |
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DFG Präsentation |
| | Anordnungen der Stadt Regensburg zum Verhalten bei Pestseuchen |
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Benutzung |
| Erforderliche Bewilligung: | Keine |
| Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
| Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
| URL: | https://stadtarchiv.regensburg.de/detail.aspx?ID=116923 |
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