Dekrete, 1085 Regelung der Stadt Regensburg über die Zahlung des ausstehenden Lidlohns bei Ganten, 1683.06.14 (Urkunde)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:Dekrete, 1085
Titel:Regelung der Stadt Regensburg über die Zahlung des ausstehenden Lidlohns bei Ganten
Entstehungszeitraum:14.06.1683
Frühere Signaturen:Dekret 130 / NSR 2000 K 44/CXXXIX

Angaben zu Inhalt und Struktur

Klassifikation:Lidlohn-Ordnung Regensburg, Ansparung und Auszahlung
Regest:Bezahlung des Lidlohns wird bei Ganten höchstens für zwei Jahre rückwirkend für Dienstboten, welche noch im Dienst ihrer Herrschaft stehen, und höchstens für ein Jahr rückwirkend für Dienstboten, welche inzwischen bei einer andere Herrschaft dienen; rückwirkende Lidlohn-Forderungen von mehr als zwei Jahre gelten als verfallen.
Altverzeichnung:Gantsachen. Titel Keyser: Die privilegirte Stelle des Liedlohns in Gant-Sachen betreffend
Originaldatierung:Den 14. Junii Anno 1683
Ort:Regensburg
Aussteller:Kämmerer und Rat der Stadt Regensburg

Weitere Bemerkungen

Bemerkungen:Enthalten in NSR 2000 K 44:
Keyser, I. F. (Hg.), Sammlung derer von einem Wohledlen Hoch- und Wohlweisen Herrn Stadt Cammerer und Rath der des Heil(igen) Röm(ischen) Reichs Freyen Stadt Regenspurg an Ihre untergebene Burgerschafft von Zeit zu Zeit im Druck erlassenen Decreten, welche sowohl mit nützlichen Marginalien als auch einem vollständigen Register versehen. Regenspurg, Gedruckt bey Christian Gottlieb Seiffarts seel(igen) Wittwe. 1754.

Dekret Nummer in Keyser: 139.

Vergleiche laufende Nummer/n 131, 263
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://stadtarchiv.regensburg.de/detail.aspx?ID=117647
 

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