Dekrete, 1097 Meldung von fremden Handwerksburschen und Müßiggängern in Regensburg durch die Wirte und Gastgeb, 1691.01.15 (Urkunde)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:Dekrete, 1097
Titel:Meldung von fremden Handwerksburschen und Müßiggängern in Regensburg durch die Wirte und Gastgeb
Entstehungszeitraum:15.01.1691
Frühere Signaturen:Dekret 130 / NSR 2000 K 44/CLI

Angaben zu Inhalt und Struktur

Klassifikation:Miet-Ordnung Regensburg, Meldepflicht Wirte und Gastgebe
Regest:Verhinderung von Fechten, Betteln und Anlaufen (Angehen, Anpöbeln) durch umher ziehende Handwerksburschen, Bettler und Müßiggänger oder sonstigem Gesindel und Verhinderung des unerlaubten Eindringens in Häuser durch dieselben; Begrenzung der Aufenthalts-Erlaubnis auf 2 bis 3 Tage.
Altverzeichnung:Handwerksburschen; Gesindel. Titel Keyser: Die Handwercks-Pursche und das Herrenlose Gesindel betreffend
Originaldatierung:Den 15. Jan(uarii) 1691
Ort:Regensburg
Aussteller:Kämmerer und Rat der Stadt Regensburg

Weitere Bemerkungen

Bemerkungen:Enthalten in NSR 2000 K 44:
Keyser, I. F. (Hg.), Sammlung derer von einem Wohledlen Hoch- und Wohlweisen Herrn Stadt Cammerer und Rath der des Heil(igen) Röm(ischen) Reichs Freyen Stadt Regenspurg an Ihre untergebene Burgerschafft von Zeit zu Zeit im Druck erlassenen Decreten, welche sowohl mit nützlichen Marginalien als auch einem vollständigen Register versehen. Regenspurg, Gedruckt bey Christian Gottlieb Seiffarts seel(igen) Wittwe. 1754.

Dekret Nummer in Keyser: 151.

Vergleiche laufende Nummer/n 889
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://stadtarchiv.regensburg.de/detail.aspx?ID=117659
 

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