Dekrete, 1101 Verordnung der Stadt Regensburg zwecks Nutzung des Grund- und Pfandbuches durch die Regensburger Bürger, 1692.12.05 (Urkunde)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:Dekrete, 1101
Titel:Verordnung der Stadt Regensburg zwecks Nutzung des Grund- und Pfandbuches durch die Regensburger Bürger
Entstehungszeitraum:05.12.1692
Frühere Signaturen:Dekret 130 / NSR 2000 K 44/CLV

Angaben zu Inhalt und Struktur

Klassifikation:Grund- und Pfandbuch Regensburg, Nutzung
Regest:Fehlende Akzeptanz der Pfandordnung vom 12. März 1650 durch die Regensburger Bürger; Krediteaufnahme weiterhin bei Fremden oder bei Juden; Feststellung der oftmaligen Übervorteilung der Schuldner und eigenmächtiger Einzug der Pfänder durch die Gläubiger;
Zusicherung der Wahrung des Pfandgeheimnis bei Inanspruchnahme des Grund- und Pfandbuches; bei Nichtnutzung des Pfandbuches im Falle der Armut keine Unterstützung vom Almosenamt sowie mögliche Bestrafung.
Altverzeichnung:Grund- und Pfandbuch. Titel Keyser: Die Erneuerung des Grund- und Pfand-Buchs betreffend
Originaldatierung:Den 5. Decembris Anno 1692
Ort:Regensburg
Aussteller:Kämmerer und Rat der Stadt Regensburg

Weitere Bemerkungen

Bemerkungen:Enthalten in NSR 2000 K 44:
Keyser, I. F. (Hg.), Sammlung derer von einem Wohledlen Hoch- und Wohlweisen Herrn Stadt Cammerer und Rath der des Heil(igen) Röm(ischen) Reichs Freyen Stadt Regenspurg an Ihre untergebene Burgerschafft von Zeit zu Zeit im Druck erlassenen Decreten, welche sowohl mit nützlichen Marginalien als auch einem vollständigen Register versehen. Regenspurg, Gedruckt bey Christian Gottlieb Seiffarts seel(igen) Wittwe. 1754.

Dekret Nummer in Keyser: 155.

Vergleiche laufende Nummer/n 98, 277, 381, 402
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://stadtarchiv.regensburg.de/detail.aspx?ID=117663
 

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