Dekrete, 1126 Meldepflicht von Krediten bei Juden und Einrichtung eines Pfandhauses in Regensburg, 1711.06.09 (Urkunde)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:Dekrete, 1126
Titel:Meldepflicht von Krediten bei Juden und Einrichtung eines Pfandhauses in Regensburg
Entstehungszeitraum:09.06.1711
Frühere Signaturen:Dekret 130 / NSR 2000 K 44/CLXXX

Angaben zu Inhalt und Struktur

Klassifikation:Pfandhaus- und Kredit-Ordnung Regensburg, Einrichtung / Juden
Regest:Vermeidung überhöhter Kreditzinsen durch Juden und Wegverkauf der Pfänder aus der Stadt; Meldepflicht sämtlicher bei Juden aufgenommenen Kredite und der dafür hinterlegten Pfänder innerhalb von 3 Wochen auf der Stadtwaag; Einrichtung eines Pfandhauses zwecks Vergabe günstigerer Kredite an Regensburger Bürger;
Verbot jeglichen Handels mit Juden für Regensburger Bürger; Erlaubnis für Juden zur Herstellung von Dingen des täglichen Bedarfs.
Altverzeichnung:Pfandhaus. Titel Keyser: Die Aufrichtung eines Pfandhauses betreffend
Originaldatierung:D(en) 9. Junii, 1711
Ort:Regensburg
Aussteller:Kämmerer und Rat der Stadt Regensburg

Weitere Bemerkungen

Bemerkungen:Enthalten in NSR 2000 K 44:
Keyser, I. F. (Hg.), Sammlung derer von einem Wohledlen Hoch- und Wohlweisen Herrn Stadt Cammerer und Rath der des Heil(igen) Röm(ischen) Reichs Freyen Stadt Regenspurg an Ihre untergebene Burgerschafft von Zeit zu Zeit im Druck erlassenen Decreten, welche sowohl mit nützlichen Marginalien als auch einem vollständigen Register versehen. Regenspurg, Gedruckt bey Christian Gottlieb Seiffarts seel(igen) Wittwe. 1754.

Dekret Nummer in Keyser: 180.

Vergleiche laufende Nummer/n 173
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://stadtarchiv.regensburg.de/detail.aspx?ID=117688
 

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