Angaben zur Identifikation |
| Signatur: | Politica IV, 98 |
| Titel: | Ostnerwacht: Wachtgedings-Ordnung vom Jahre 1560 |
| Entstehungszeitraum: | 1560 - 1576 |
| Altverzeichnung: | In dieser Wachtgedings-Ordnung werden die Pflichten und Lasten eines jeden Bürgers und Insassens in mehreren Abschnitten abgehandelt. Besondere Mandate liegen bei, z. B. wie sich Bürger und Gastwirte bei der besorgenden Pest vom Jahre 1562, weiter wie sich alle Bewohner bei dem feierlich zu haltenden Einzug des Kaisers im Jahre 1576 zu verhalten haben, daß sie sich nämlich gegen die höchsten Herrschaften in ihren Sturmhauben neigen, die eine solche nicht besitzen, ihre Hüte beim Defilieren mit geneigtem Haupte ziehen, diejenigen, welche 2 Harnische haben, sollen einem anderen, der einen solchen nicht besitzt, den zweiten leihen. Der Wachtgedingsordnung liegt außerdem noch ein Verzeichnis sämtlicher Obersten, Hauptleute und "Leutenambten", sowie der Zeugherren bei. Vide Pol. II, 33 |
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Benutzung |
| Erforderliche Bewilligung: | Keine |
| Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
| Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
| URL: | https://stadtarchiv.regensburg.de/detail.aspx?ID=123917 |
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