Ecclesiastica I, 7 Deductio Historica: Das Exercitium Religionis Augustanae Confessionis in der Stadt Regensburg betreffend., 1630 (ca.) (Akte)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:Ecclesiastica I, 7
Titel:Deductio Historica: Das Exercitium Religionis Augustanae Confessionis in der Stadt Regensburg betreffend.
Entstehungszeitraum:ca. 1630
Enthält/Darin:"Auf Grund der Streitigkeiten zwischen Bischof Albert von Regensburg und dem Rat, in denen der Bischof auf vermeintliche Rechte fußend in den Jahren 1616-1630, also mitten im Dreißigjährigen Kriege, dem Rat Vorwürfe über grobe Rechtsverletzungen macht, unternimmt es ein ungenannter Regensburger, vielleicht im Dienste des Rates, eine Denkschrift auszuarbeiten und darin den Nachweis zu erbringen, dass die Stellung des Rates in Religionssachen eine historisch begründete und durchaus korrekte sei. Der Verfasser, wohl Jurist, besitzt reiches historisches Wissen und wirft auf viele Verhältnisse, namentlich auf die Zeit von 1547-1552 interessante Schlaglichter, aber doch an allem was nicht direkt zur Sache gehört, schnell vorübergehend sucht er einzig und allein die historische Deduktion zu liefern: Wie berechtigt der Rat von Regensburg zur Ausübung der evangelischen Lehre Augsburger Konfession in seiner Stadt sei. Dieser geschichtliche Nachweis ist ihm, unparteiisch angesehen, meines Erachtens gut gelungen; er vermeidet den unwissenschaftlichen Polterton gegen die Gegner, bringt Rede und Gegenrede und gibt dem Werke durch seine zahlreichen Belegstellen aus den Originalurkunden viel Beweiskraft. Eigentliche materielle Versehen sind ihm, etliche ungeschickte lapsus calemi abgerechnet, welche zu dem auf Konto des Abschreibers zu setzen sind, nicht unterlaufen. Freilich verleugnet die Schrift nicht den protestantischen Autor, und damit ist eine kleine subjektive Färbung unvermeidlich. Jedenfalls hat sich der Autor einer sehr dankenswerten Arbeit unterzogen und für eine spätere pragmatische Darstellung des Verhältnisses zwischen Bischof und Rat trefflich vorgearbeitet. Die Schrift selbst beläuft sich auf 235 beschriebene Seiten."
Geyer, Regensburg im November 1892

Ergänzend zu dieser Feststellung wäre noch zu bemerken, dass der Schreiber des Manuskriptes eine größere Anzahl von Kopien von Schreiben der hiesigen Reformationsakten angefertigt hatte. Vielleicht ist darin auch ein Zusammenhang mit dieser "Deductio Historica" zu sehen.

Weitere Bemerkungen

Bemerkungen:"Eine Handschrift, 260 Seiten stark gebunden, ungefähr aus dem Jahre 1630."
 

DFG Präsentation

 Deductio Historica: Das Exercitium Religionis Augustanae Confessionis in der Stadt Regensburg betreffend.
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://stadtarchiv.regensburg.de/detail.aspx?ID=183242
 

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