Ecclesiastica I, 13, 5 Verordnung des Rates über den sog. Wucher. Nur für Kranke, Waisen usw. solle der Zins zu nehmen erlaubt sein., Keine Angabe (Dokument)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:Ecclesiastica I, 13, 5
Titel:Verordnung des Rates über den sog. Wucher. Nur für Kranke, Waisen usw. solle der Zins zu nehmen erlaubt sein.
Entstehungszeitraum:keine Angabe

Weitere Bemerkungen

Bemerkungen:Entwurf mit Korrekturen von Hiltner, dt.
S. 7744-7747
 

DFG Präsentation

 Verordnung des Rates über den sog. Wucher. Nur für Kranke, Waisen usw. solle der Zins zu nehmen erlaubt sein.
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://stadtarchiv.regensburg.de/detail.aspx?ID=183696
 

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