Ecclesiastica I, 50, 62 Anweisung Bischof Veits für Landrichter Sigmund von Castell: Die auf bischöflichem Gebiete gefassten Ausgewiesenen, sollen in den Turm geworfen werden., 1564 (Dokument)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:Ecclesiastica I, 50, 62
Titel:Anweisung Bischof Veits für Landrichter Sigmund von Castell: Die auf bischöflichem Gebiete gefassten Ausgewiesenen, sollen in den Turm geworfen werden.
Entstehungszeitraum:1564
Entstehungszeitraum, Anm.:Regensburg, 10.11.1564

Weitere Bemerkungen

Bemerkungen:Abschrift, 1 S.
S. 32547
 

DFG Präsentation

 Anweisung Bischof Veits für Landrichter Sigmund von Castell: Die auf bischöflichem Gebiete gefassten Ausgewiesenen, sollen in den Turm geworfen werden.
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://stadtarchiv.regensburg.de/detail.aspx?ID=187066
 

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