Testamente, 18 Testament der Anna Catharina Dannhofer, Ehefrau des Bürgers und Leinenwebers Andreas Dannhofer am Oberen Wöhrd zu Regensburg, 1729.07.09 (Urkunde)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:Testamente, 18
Signatur Archivplan:Testamente, 18
Titel:Testament der Anna Catharina Dannhofer, Ehefrau des Bürgers und Leinenwebers Andreas Dannhofer am Oberen Wöhrd zu Regensburg
Entstehungszeitraum:09.07.1729
Entstehungszeitraum, Anm.:9. Juli 1729
Frühere Signaturen:Testamente B - D/Th
Stufe:Urkunde

Angaben zu Inhalt und Struktur

Klassifikation:Testament
Regest:Ungültigkeits-Erklärung der Testamente vom 27. August 1724 und vom 3. April 1728.
1) Der Ehemann Andreas Dannhofer muss mit dem im Ehevertrag vom 1. Mai 1719 nieder geschriebenen zufrieden sein. Der Ehemann, für dessen Erlangung des Bürger- und Meisterrechts sie laut Protokoll vom 13. August 1721 ihren Schmuck verpfändet hat, wird de facto enterbt. Er habe ausschließlich Schulden gemacht und sie auf das Übelste traktiert und berschimpft und sogar hungern lassen (Beispiele).
2) Der Beichtvater in ihrer Todesstunde erhält 10 Gulden
3) Ihr Vetter, der bürgerlichen Metzger Peter Rohrbeck, erhält 50 Gulden
4) Hans Georg Gruber, Sohn des bürgerlichen Fischers Hans Georg Gruber am Oberen Wöhrd, erhält 5 Gulden
5) Universalerbe ist nach Abzug der Schulden und Begräbniskosten ihr Schwager Georg May, Bürger und Branntwein-Brenner zu Regensburg. May erhält die Auflage, dem Ehemann der Testiererin das Ehebett mit Bettstatt und Vorhängen und zwei Paar Leintücher auszuhändigen, wobei das sich beim Bett befindliche Paar mitzurechnen ist, und dazu 20 Gulden aus der Verlassenschaft. Bedingung ist, dass ihr Ehemann Andreas Dannhofer die ihr geschuldeten 41 Gulden noch zu ihren Lebzeiten zurück gezahlt hat. Ist dies nicht oder nur teilweise geschehen, soll May dem Ehemann das Geld von dem ihm ausgesetzten Geld bzw. Hausrat abziehen oder einen Vergleich mit ihm schließen.
Originaldatierung:Regenspurg Sonnabends den 9ten Monats-Tag July, 1729(s)ten Jahrs.
Ort:Regensburg
Aussteller:Johann Wolffgang Weißböck, Kanzleiregistrator/Substitut des Stadtschreibers Johann Georg Pfaffreuter
Siegler:Johann Christoph Schwendter, Bürger, Apotheker und Stadtgerichts-Assessor zu Regensburg; Jacob Albrecht Feischel, Bürger und Stadtgerichts-Assessor zu Regensburg
Zeugen:Johann Christoph Schwendter, Bürger, Apotheker und Stadtgerichts-Assessor zu Regensburg; Jacob Albrecht Feischel, Bürger und Stadtgerichts-Assessor zu Regensburg
Vermerke:Vermerke auf letzter Seite: 237; publicirt in Senatu 18 (Novembris) 1729.

Weitere Bemerkungen

Bemerkungen:Eingelegt:
Vergleich vom 24. Februar 1730 zwischen Andreas Dannhofer (Dannhöfer) und Georg May über die Verlassenschaft der Anna Catharina Dannhofer.
1) Das Testament der Anna Catharina Dannhofer vom 9. Juli 1729 wird als ungültig erklärt.
2) Andreas Dannhofer erhält das Haus und die ihm schon in früheren Verhandlungen der Vergleichspartner zugestandenen Möbel, May den anderen Teil der Möbel.
3) Dafür verpflichtet sich Dannhofer zur Entrichtung aller Legate.
[Unterschrift: beide Vergleichspartner und Johann Peter Rohrbeck als Zeuge]
Physische Beschaffenheit:Original, Handschrift; 2 Kanzleibögen, geheftet, beschrieben Seite 1-4 und Seite 8.; Papier; Unterer und rechter Rand von Seite 1 leicht verschmutzt durch Ruß.
Siegelbeschreibung:2; aufgedrückt; roter Lack; gut
 

DFG Präsentation

 Testament der Anna Catharina Dannhofer, Ehefrau des Bürgers und Leinenwebers Andreas Dannhofer am Oberen Wöhrd zu Regensburg
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Nicht möglich
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://stadtarchiv.regensburg.de/detail.aspx?ID=204518
 

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