Feiertags- und Fortbildungsschulen, 1862-1952 (Bestand)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Titel:Feiertags- und Fortbildungsschulen
Entstehungszeitraum:1862 - 1952
Stufe:Bestand

Angaben zum Kontext

Verwaltungsgeschichte/Biographische Angaben:1803 wurde durch die „Allerhöchste Entschließung, die Sonn- und Feiertagsschule betreffend“ (12.09.1803) die Sonntagsschulpflicht in Bayern eingeführt. Feiertagsschulen hatte es schon vorher gegeben, aber nun war es Pflicht für Kinder und Jugendliche zwischen dem 12. und 18. Lebensjahr fortan an Sonntagen die Schule besuchen. Die Feiertagsschulen waren nach Konfessionen – katholisch und evangelisch – getrennt. Lehrlinge sollten ihre in der Werktagsschule erworbenen Kenntnisse vertiefen. Der Unterricht fand an Sonn- und Feiertagen statt und die Schwerpunkte lagen auf Rechnen, Schreiben und Religionslehre.
1856 wurde die Werktagsschulpflicht von sechs auf sieben Jahre erhöht, was auch Auswirkungen auf die Feiertagsschulzeit hatte: Diese wurde auf drei Jahre gekürzt, sodass nun Kinder und Jugendliche zwischen 13 und 16 Jahren die Sonn- und Feiertagsschule besuchen mussten.
Am 1.1.1907 wurde aus der weiblichen Sonn- und Feiertagsschule die allgemeine Mädchenfortbildungsschule, die in drei Jahresklassen gegliedert war. Deren Ziele lauteten wie folgt: „Die sittliche Erziehung der Mädchen zu fördern und ihnen im Anschluss an die durch die Werktagsschule gewährte Bildung das Wichtigsten von den Kenntnissen und Fertigkeiten zu vermitteln, welche zur Führung eines einfachen bürgerlichen Haushaltes erforderlich sind.“ (ZR 1, 1779)
Vier Jahre später folgte die „Disziplinarordnung der Städtischen Knabenfortbildungsschule in Regensburg“ (24.08.1911), die den Ablauf an der Knabenfortbildungsschule regelte: Nach einem achtjährigen Besuch auf der Werktagsschule kommen die Schüler an die Fortbildungsschule. Gewerbe- und Kaufmannslehrlinge besuchen die Schule noch drei Jahre, aber nie über das 18. Lebensjahr hinaus. Alle anderen besuchen die Schule nur für zwei Jahre.
Es wurde zwischen der allgemeinen und der fachlichen Fortbildungsschule unterschieden: Die allgemeine Fortbildungsschule war ein Ersatz für die Sonntagsschule, die einen konfessionellen Charakter hatte. Die fachliche Fortbildungsschule sollte Fachkenntnisse vermitteln, die den Schüler in der Ausübung seines Berufs unterstützten.
1914 wurde von der Regensburger Schulvorstand beschlossen, dass die gewerbliche und kaufmännische Fortbildungsschule in Berufsfortbildungsschule umbenannt wurde.

Angaben zur Benutzung

Inhalt:Der Bestand beinhaltet hauptsächlich Zensurlisten von bis 1862 bis 1952 sowie Schülerbögen von 1932 bis 1952. (Die Schülerbögen von 1953 bis 1991 befinden sich im Bestand „Berufliches Schulzentrum Matthäus Runtinger, BS III“.)
Akten, die die Feiertags- und Fortbildungsschulen Reinhausen, Sallern, Stadtamhof, Steinweg oder Weichs betreffen, wurden in die jeweiligen Bestände „Eingemeindete Orte, Reinhausen“ bis „Eingemeindete Orte, Weichs“ ausgegliedert. Dies betrifft nur die Jahrgänge bis einschließlich 1923/24. Die Jahrgänge ab 1924/25 sind im Bestand „Feiertags- und Fortbildungsschulen“ verblieben, da die Orte Reinhausen, Sallern, Stadtamhof, Steinweg und Weichs 1924 eingemeindet wurden.
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://stadtarchiv.regensburg.de/detail.aspx?ID=214384
 

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