HVOR, AAO, 29b4 Das verbotene "Deglgraben" (?Lehm) in der Degelgrube zu Hinkofen (bei Aufhausen, Hofmark Geiselhöring) durch die beiden bürgerlichen Hafner Hans Oswaldt und Jakob Hörmann aus Geiselhöring trotz bisherigem Zugeständnis seit über 50 Jahren und die deshalb auferlegte Strafe in Höhe vo

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:HVOR, AAO, 29b4
Titel:Das verbotene "Deglgraben" (?Lehm) in der Degelgrube zu Hinkofen (bei Aufhausen, Hofmark Geiselhöring) durch die beiden bürgerlichen Hafner Hans Oswaldt und Jakob Hörmann aus Geiselhöring trotz bisherigem Zugeständnis seit über 50 Jahren und die deshalb auferlegte Strafe in Höhe von 5 Pfund Pfennig und (1783) die Bitte des dortigen bürgerlichen Hafnermeister Paul Pürkmayr um den Transport des benötigten Materials von Hinkofen nach Geiselhöring gegen eine jährliche Bezahlung von 45 Kreuzer an Freistiftsgeld
Entstehungszeitraum:1678 - 1794
Entstehungszeitraum, Anm.:1678, 1783-1784, 1794
Enthält/Darin:Ansuchen von 1794 des Hafners Christoph Dillinger zu Langenerling an das Domkapitel Regensburg um die Erlaubnis des Grabens und Abführens des benötigten Degels aus Hinkofen (1 Seite)
Frühere Signaturen:Schublade 17, Nr. 81 (Pflegamt Aufhausen); Signatur des Rentamts Barbin: Fach 9, Abteilung X 3, Nr. 152, Repos. Z IX

Angaben zum Kontext

Aktenbildner-/Provenienzname:Domkapitel Regensburg (Rentamt Barbing)
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1824
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://stadtarchiv.regensburg.de/detail.aspx?ID=26918
 

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