Angaben zur Identifikation |
| Signatur: | Städtische Polizei, 337 |
| Titel: | Behandlung von Anzeigen durch die Polizei |
| Entstehungszeitraum: | 1948 - 1973 |
| Enthält/Darin: | Vernehmung von Zeugen und Verdächtigen; Erstattung von Strafanzeigen durch die Dienststellen der Stadtverwaltung; Verjährung von Anzeigen; Behandlung von vertraulichen und anonymen Anzeigen; Überlassung von Strafanzeigen an die Verwaltungsbehörden; Beteiligung der deutschen Polizei bei der Vernehmung von Deutschen durch die Stationierungsstreitkräfte; Anzeigen gegen Gemeindebedienstete durch den Bürgermeister; Bedeutung der Psychologie im polizeilichen Anzeigewesen; Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Polizeibeamte; Das Recht des Verteidigers auf Akteneinsicht, aus: Neue Juristische Wochenschrift, 19/1951; Der Bürgermeister darf nicht schweigen, aus: ÖTV-Polizeidienst, 5/1959; Die Bearbeitung von Strafanzeigen Untergebener, aus: Die Polizei, 11/1962; Die Bedeutung der Psychologie für die moderne Polizei, aus: Die Neue Polizei, 12/1963 |
| Frühere Signaturen: | 140 |
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Angaben zum Kontext |
| Aktenbildner-/Provenienzname: | Städtische Polizei - Dezernat V |
| Aktenzeichen/Aktengruppe: | 5310 - Anzeigewesen |
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Benutzung |
| Schutzfristende: | 31.12.2003 |
| Erforderliche Bewilligung: | Keine |
| Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
| Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
| URL: | https://stadtarchiv.regensburg.de/detail.aspx?ID=36008 |
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