Städtische Polizei, 337 Behandlung von Anzeigen durch die Polizei, 1948-1973 (Akte)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:Städtische Polizei, 337
Titel:Behandlung von Anzeigen durch die Polizei
Entstehungszeitraum:1948 - 1973
Enthält/Darin:Vernehmung von Zeugen und Verdächtigen; Erstattung von Strafanzeigen durch die Dienststellen der Stadtverwaltung; Verjährung von Anzeigen; Behandlung von vertraulichen und anonymen Anzeigen; Überlassung von Strafanzeigen an die Verwaltungsbehörden; Beteiligung der deutschen Polizei bei der Vernehmung von Deutschen durch die Stationierungsstreitkräfte; Anzeigen gegen Gemeindebedienstete durch den Bürgermeister; Bedeutung der Psychologie im polizeilichen Anzeigewesen; Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Polizeibeamte; Das Recht des Verteidigers auf Akteneinsicht, aus: Neue Juristische Wochenschrift, 19/1951; Der Bürgermeister darf nicht schweigen, aus: ÖTV-Polizeidienst, 5/1959; Die Bearbeitung von Strafanzeigen Untergebener, aus: Die Polizei, 11/1962; Die Bedeutung der Psychologie für die moderne Polizei, aus: Die Neue Polizei, 12/1963
Frühere Signaturen:140

Angaben zum Kontext

Aktenbildner-/Provenienzname:Städtische Polizei - Dezernat V
Aktenzeichen/Aktengruppe:5310 - Anzeigewesen
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.2003
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://stadtarchiv.regensburg.de/detail.aspx?ID=36008
 

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