Städtische Polizei, 347 Bestimmungen und Verordnungen für die Polizei zur Strafprozeßordnung, 1952-1973 (Akte)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:Städtische Polizei, 347
Titel:Bestimmungen und Verordnungen für die Polizei zur Strafprozeßordnung
Entstehungszeitraum:1952 - 1973
Enthält/Darin:Bedeutung der öffentlich bestellten Sachverständigen; Bedeutung des Tonbandgerätes als Beweismittel im Prozeß; Aufgaben und Pflichten des Polizisten als Zeuge; Behandlung von Zeugen aus der Deutschen Demokratischen Republik; Bedeutung der Wahl- oder Pflichtverteidigung; Bestimmung von daktyloskopischen Sachverständigen; Weisungsbefugnis der Staatsanwaltschaft gegenüber der Polizei; Zeugnis- und Untersuchungsverweigerungsrecht bei Kindern; Gutachten über die Produkte eines Wasserrutengängers wegen Betrugsverdacht, 16.12.1958; Ist das Hinführen eines Täters zur Leiche seines Opfers eine Quälerei im Sinne des § 136a Strafprozeßordnung (StPO)?, aus: Neues Polizeiarchiv, 8/1961
Frühere Signaturen:195

Angaben zum Kontext

Aktenbildner-/Provenienzname:Städtische Polizei - Dezernat V / Direktion
Aktenzeichen/Aktengruppe:5370 - Strafprozeßordnung - StPO
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.2003
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://stadtarchiv.regensburg.de/detail.aspx?ID=36018
 

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