Angaben zur Identifikation |
| Signatur: | Dekrete, 1620 |
| Titel: | Ehebruchs-Ordnung der Stadt Regensburg |
| Entstehungszeitraum: | 21.02.1665 |
| Frühere Signaturen: | I Af 11 |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
| Klassifikation: | Ehebruchs-Ordnung Regensburg |
| Regest: | Bestrafung des Ehebruches von Amts wegen oder aufgrund einer Anzeige; Prüfung einer Anzeige; bei Feststellung eines Ehebruchs sofortige Acht-Wochen-Strafe im Gefängnis bei Wasser und Brot; vorzeitige Entlassung möglich bei Verzeihung des betrogenen Ehepartners; zusätzlich Geldstrafe und ein Jahr Hausarrest für den schuldigen Teil, ausgenommen der Kirchgang; bei Nichtverzeihens des unschuldigen Teils: 8 Wochen Gefängnis, Einweisung in das Narrenhäusel und Ausweisung aus der Stadt; Wiederverheiratung des unschuldigen Teils; Versöhnung; Bestrafung im Wiederholungsfall; Regelung für Wiederverheiratung des unschuldigen Teils; Ausschluss aus öffentlichen Ämtern, gesellschaftliche Ächtung; für Frauen als schuldigen Teil: Verbot des Tragens von Schmuck oder schöner Kleidung und Teilnahme-Verbot an öffentlichen Veranstaltungen; bei dreimaligem Ehebruch: Gefängnis, Pranger und Auspeitschung (Mann); Brandmal und Stadtverbot auf Lebenszeit (Frau); viermaliger Ehebruch: Gefängnis und Hinrichtung mit dem Schwert (Mann) bzw. Ertränken (Frau); Gültigkeit der Ordnung auch für Ledige und Kuppler; Strafen für Ledige. |
| Altverzeichnung: | Ratsordnung der Stadt Regensburg, 1651 |
| Originaldatierung: | Mittwochs den 21. Febr(uar) 1665 |
| Ort: | Regensburg |
| Aussteller: | Kämmerer und Rat der Stadt Regensburg |
| Vermerke: | Vermerke auf dem Buchrücken: Raths-Ordnung 1651; M. S. Ratisb(ona) I A f N(ummer)o 11; Vermerk auf Deckel-Innenseite: M. S. Ratisb(ona) I A f N(ummer)o 11 Schrank I Fach 3 |
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Weitere Bemerkungen |
| Bemerkungen: | Die Altsignatur-Nummer I Af 11 ist keine einzelne Ratsordnung von 1651, sondern eine Varia-Sammlung von Ordnungen und Dekreten der Stadt Regensburg oder Auszügen aus denselben, Seite 1-700, hier Seite 329-340. Vergleiche Altsignatur R 46/19, laufende Nummer 20.
I Af 11 enthält von Seite121-163 einen 1) Vertrag vom 5. November / 26. Oktober 1614 zu Augsburg, bestätigt von Kaiser Matthias am 18. Februar 1616 zu Prag, zwischen dem Reichs-Erbmarschall von Pappenheim und den Erb-, Frei- und Reichsstädten über: die Einquartierung von Juden bei Christen; Garküchen; Straf- und Zivilgerichtsbarkeit; die Obrigkeit (Botmäßigkeit) über fahrende Krämer, Fechter, Handwerker, Spielleute und andere (Einschreib-, Schatz-, Politen- und Standgeld); Ungeld; Maße und Gewichte; Taxordnung; Bestellung der Wachten; Geleit und Audienz; Verunglimpfung der Obrigkeit. 2) von Seite 165-176 ein Verzeichnis über die wichtigsten Regensburger Statuten und Ordnungen von etwa 1484 bis zum Jahr 1692. 3) auf Seite 385 eine Aufstellung über alle Ordnungen der Stadt Regensburg |
| Format H x B (cm): | 35 x 23,5 cm; Folioband, Einband Karton, Rücken mit Lederbezug; mit Bleistift paginiert von 1-700, hier: Seite 329-340 |
| Physische Beschaffenheit: | Handschrift; Papier; Umschlag insbesondere am unteren Rand abgestoßen; leichte Braunfärbung der Seiten; Vorsatzblätter leicht verschmutzt durch Ruß |
| Siegelbeschreibung: | Kein Siegel |
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Benutzung |
| Erforderliche Bewilligung: | Keine |
| Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
| Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
| URL: | https://stadtarchiv.regensburg.de/detail.aspx?ID=118182 |
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