Dekrete, 1620 Ehebruchs-Ordnung der Stadt Regensburg, 1665.02.21 (Urkunde)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:Dekrete, 1620
Titel:Ehebruchs-Ordnung der Stadt Regensburg
Entstehungszeitraum:21.02.1665
Frühere Signaturen:I Af 11

Angaben zu Inhalt und Struktur

Klassifikation:Ehebruchs-Ordnung Regensburg
Regest:Bestrafung des Ehebruches von Amts wegen oder aufgrund einer Anzeige; Prüfung einer Anzeige; bei Feststellung eines Ehebruchs sofortige Acht-Wochen-Strafe im Gefängnis bei Wasser und Brot; vorzeitige Entlassung möglich bei Verzeihung des betrogenen Ehepartners; zusätzlich Geldstrafe und ein Jahr Hausarrest für den schuldigen Teil, ausgenommen der Kirchgang; bei Nichtverzeihens des unschuldigen Teils: 8 Wochen Gefängnis, Einweisung in das Narrenhäusel und Ausweisung aus der Stadt; Wiederverheiratung des unschuldigen Teils; Versöhnung; Bestrafung im Wiederholungsfall; Regelung für Wiederverheiratung des unschuldigen Teils; Ausschluss aus öffentlichen Ämtern, gesellschaftliche Ächtung; für Frauen als schuldigen Teil: Verbot des Tragens von Schmuck oder schöner Kleidung und Teilnahme-Verbot an öffentlichen Veranstaltungen;
bei dreimaligem Ehebruch: Gefängnis, Pranger und Auspeitschung (Mann); Brandmal und Stadtverbot auf Lebenszeit (Frau);
viermaliger Ehebruch: Gefängnis und Hinrichtung mit dem Schwert (Mann) bzw. Ertränken (Frau); Gültigkeit der Ordnung auch für Ledige und Kuppler; Strafen für Ledige.
Altverzeichnung:Ratsordnung der Stadt Regensburg, 1651
Originaldatierung:Mittwochs den 21. Febr(uar) 1665
Ort:Regensburg
Aussteller:Kämmerer und Rat der Stadt Regensburg
Vermerke:Vermerke auf dem Buchrücken: Raths-Ordnung 1651; M. S. Ratisb(ona) I A f N(ummer)o 11; Vermerk auf Deckel-Innenseite: M. S. Ratisb(ona) I A f N(ummer)o 11 Schrank I Fach 3

Weitere Bemerkungen

Bemerkungen:Die Altsignatur-Nummer I Af 11 ist keine einzelne Ratsordnung von 1651, sondern eine Varia-Sammlung von Ordnungen und Dekreten der Stadt Regensburg oder Auszügen aus denselben, Seite 1-700,
hier Seite 329-340.
Vergleiche Altsignatur R 46/19, laufende Nummer 20.

I Af 11 enthält von Seite121-163 einen
1) Vertrag vom 5. November / 26. Oktober 1614 zu Augsburg, bestätigt von Kaiser Matthias am 18. Februar 1616 zu Prag, zwischen dem Reichs-Erbmarschall von Pappenheim und den Erb-, Frei- und Reichsstädten über:
die Einquartierung von Juden bei Christen; Garküchen; Straf- und Zivilgerichtsbarkeit; die Obrigkeit (Botmäßigkeit) über fahrende Krämer, Fechter, Handwerker, Spielleute und andere (Einschreib-, Schatz-, Politen- und Standgeld); Ungeld; Maße und Gewichte; Taxordnung; Bestellung der Wachten; Geleit und Audienz; Verunglimpfung der Obrigkeit.
2) von Seite 165-176 ein Verzeichnis über die wichtigsten Regensburger Statuten und Ordnungen von etwa 1484 bis zum Jahr 1692.
3) auf Seite 385 eine Aufstellung über alle Ordnungen der Stadt Regensburg
Format H x B (cm):35 x 23,5 cm; Folioband, Einband Karton, Rücken mit Lederbezug; mit Bleistift paginiert von 1-700, hier: Seite 329-340
Physische Beschaffenheit:Handschrift; Papier; Umschlag insbesondere am unteren Rand abgestoßen; leichte Braunfärbung der Seiten; Vorsatzblätter leicht verschmutzt durch Ruß
Siegelbeschreibung:Kein Siegel
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://stadtarchiv.regensburg.de/detail.aspx?ID=118182
 

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