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Politica I, 6 Abschiedbuch vom Jahre 1522-1539, 1522-1539 (Akte)
Angaben zur Identifikation |
Signatur: | Politica I, 6 |
Titel: | Abschiedbuch vom Jahre 1522-1539 |
Entstehungszeitraum: | 1522 - 1539 |
Altverzeichnung: | Lederband in folio mit 140 foliierten Blättern. Auf dem Rücken ist der Titel aufgeklebt: Abschide-Buch 1522-1539. Oben an das erste Blatt. Des fürfallendt allerley undterricht 1522-1539. Die 24 ersten Folien waren ursprünglich für ein Register angelegt und am Rande mit Buchstaben bezeichnet (a-f sind abgerissen), sind aber nicht zu diesem Zwecke benützt worden. f. 1. Leer. f. 2. Irrung zwischen dem Handwerk der Schreiner und Kunrat Staudacher (1521). f. 3. Klage des Bürgers Jacob Liebl gegen Jörg Kurz wegen Bezahlung von 76 fl. f. 8. "Melbler". Fleischschauer - Wolfgang Mulperger. Schneider "der tafel halben". f. 9. Irrung des Handwerks der Wollwirkder und dem Wollwirker Hans Hayder. f. 10'. Entscheidungen der Hans in Handwerkssachen. f. 11. Fleischsatz. "Zum Kalb". f. 12. ff. Entscheidungen der Hans. f. 19-24. Leer. f. 25. Klage des Kaspar Münsterer (als Gewalthaber des Balthasar Linpeck am Hof) gegen Jörg Paumgartner. f. 27'. Klage der Wollwirker gegen Cunrat Fuchs, dass er auf das Land zu spinnen gebe. Fleischsatz. 1522. f. 28. Wahl für das Jahr 1522 (in die Hans). Hansgraf: Hans Hirschtorffer; folgen die Namen der 12 Beisitzer. f. 29. Umbsager. Marktknecht. Fronbote. Bleichmeister. f. 30. Krauterer und Fragner. f. 31. Fischer. Fragner. "Melbler". f. 32. Roßunterkäufel. Klage des Michel Solhofer gegen Fruesl wegen Forderung. f. 32. Kramer. Besichtigung der Schweine. Krauterer. Fischer. f. 33. Wirte zu "Weychsant Peter". Becken "der sauen halben". f. 34. Lebzelter. f. 34. f. Beschreibung der fremden Fleischhacker (1522). f. 35. Verbot des Verkaufs von "Tandlwachs". Marktknechte. Weber. f. 36. Messerschmiede. Weber. "Zum Kalb". f. 36'.f. Eintreibung einer Nürnberger Schuld. f. 37. Messer, "Schmeyd", "Haubenschmied". f. 37'. Becken. Mangmeisterin. f. 38. Fischsatz. Kerzenmacher. f. 38'. Irrung zwischen den Färbern und dem Mangmüller von Kempten. Weinzierl. f. 39. Deischlhauben (Leder am Dreschflegel). Kueffer. Wagner. Holzhandel. f. 40. Hafner. Beutler. Nauflezer. Entscheid zwischen Wollwirkern und Hutmachern. f. 41. Spinnen auf dem Lande. Ochsenfuhrwagen. f. 42. Leer. f. 43. "Thurner zu Osten". Aushängen der Tafel mit dem weißen und roten Roß. Schweine. f. 44. Fleischsatz. Schreiner. Färber. Schweineschuld. f. 45'. Lebzelter. Fronbote. f. 46. Schenk. Schuldklage. f. 47. Irrung. f. 48. Leer. f. 49. Verkauf gebrannter Ziegel. Karrenleute. Leim. Sand. Weber. f. 50. Einstand eines Tuchscherer "lerknechts". Lehrling. Plattner und Palier auf der Schleifmühle. f, 51. Schlosser. Kupferschmiede und Spengler. Schuldklage. f. 52. Bezeugung einer ehelichen Geburt. Meister im Schusterhandwerk. f. 53. Heimkehr eines Lehrjungen. Lehrgeld. Irrung des "ziehens" halber. f. 54. Verhandlung der Hans "umb ain fleck des garttens in dem Manghaus der swarz ferber". f. 55. Abschied zwischen der Mangmeisterin und der Schwarzfärberin. Schuldklage. Schiffmann (verläßt sein Schiff). f. 56. Reifen der Kuefer. Leimarbeiten der Zimmerleute u. Schreiner. Schuldklage. Irrung zwischen 3 Irchern (Weißgerbern). f. 57'. Messerschmiede wegen fremder Arbeit. Lehrling des "Pfanhantwerchs". f. 58. Gemeinschaft "der Paum" wegen des Schuttfahrens. Feldschaden durch Haustiere. Abschied für Meister und Gesellen des Schmiedehandwerks. f. 59. Beleidigungsklage. Aufnahme ins Handwerk "der Parchantweber". f. 62. Anbringen eines gebrechlichen Schneiders. 14-tägiger Verzug für die Mullnerin. Fortsetzung von 59. f. 63. "Eins paders Sun hab Schmidwerg gelernt". Hueter. f. 64. Clunz Khelhamer gegen den Meister der Weber. f. 65'. Webergeselle von Schwandorf. Abschied für den Meister Hannß Hofman, Schneider. f. 67. Beschwerde der "Maister der Hueterer" gegen den Hueter Linhart Haumayr, der "uber einen gethanen abschid" auf dem Markt zu Amberg feilhält. f. 72. Clunz Weickmann gegen Jörig Pfannschmidt wegen Urlaubs. f. 72'. Christman von Rainhausen gegen Thoman Zueckl wegen einer Schuld. Fortsetzung von 72. f. 73. Hans Khueff als Anwalt Jakobs Sandtsburger zu der Weyden gegen Hanns Khueffer von Kelheim wegen einer Lederschuld. Dabei liegt ein gütlicher Vergleich vor der Hanß zwischen Hannß Khueffer und Andre Scherlbeckh von Khamerau (1526). f. 75. Abschied für die Kupferschmiede und Spängler, Pfannenflickens halber (1528). f. 76. Fortsetzung von f. 67 (1526). f. 77. Hans Schiltl klagt für Petrus Schenkenstul gegen das Handwerk der Wollwirker wegen Lieferung von "16 Saum Lodentuechs" (1526). f. 78. cf. Beilage nach 74. Abschied für den Schuster Fridrich Stainl gegen die Klage der Viermeister der Beuther. Hans Salz, Färber und Tuchmacher soll 3 Jahre lernen. f. 78'. Michel Knod, Sudler, darf noch ein Jahr lang "dj wampen sieden". Den Meistern der Wollwirker wird verkündet: Wer "auff dj schur zeucht, der soll, so er wider herkhumbt, weder zu Maister noch knappenweiß gefudert noch ime zu arbaiten gar nit vergunth werden". Den Fragnern Sigmund Schmidt und Symon Geiger wird "Ernstlich frid gebotten". f. 79. Schuldklage des Thoman Reisperger gegen Lorenz Khueffer. Christman gegen Clunz Paur wegen eines Roßkaufes. f. 80. Fortsetzung zu 72'. (1527). f. 80'. Bestimmungen für Tändler u. Tändlerinnen. f. 81'. Fortsetzung zu 79. f. 82'. Den Glasern Hans Hellmair und Hanns Reichhart "wegen angedingter arbait wird frid gebotten". f. 83. Abschied für den Pfarrer am Weinting und Urban Mulhofer. Schuldklage des Thoman Reysperger gegen Lorenz Amman. f. 84. "Zum Khalchschauen wurden auf 1 Monat erwählt Wolfgang Mulperger und Adam Gannß. f. 84'. Viermeister der Weber und Hanns Prant, Weber, wegen eines kranken Lehrbuben, der vom Handwerk ledig gesprochen wird. Schuldklage der Anna Vischerin von Amberg gegen Erhardt Keck. Den Meistern der Melbler wird verstattet, das "Messl" Mehl um 4 1/2 ?? zu verkaufen. Abschied für "Visierer und Amer". f. 85. Den Vierern der Mezger wird Auftrag gegeben, "Innslicht" in genügender Masse zu liefern; ferner auf rechtes Maß und Gewicht zu halten. Hans Staffner ist als ein Meister des "spenglwercks" zugelassen. Dem Spengler Erhardt Zuegkh wird verboten ins Glaserhandwerk zu pfuschen. f. 86. Abgabe des Innslicht (cf. 85.) vonseiten der Mezger an die Fragner. Bäckerhandwerk gegen Wolffgang Jungmair "von wegen der clein cupfer". Paulus Thuner erhält Frist für die Fertigung seines Meisterstückes. Konkurrenz der Drechsler, Fragner und Eisentändler (1528). f. 87. Die Meister der Bäcker gegen die Lebzelter Sigmund Perger und Michel Nurmberger wegen Abgabe eines "quottemer groschens". Den Schneidern Hannß Wild und N. Lanndtsperger wird Frieden geboten. f. 88. Alle Bänke vor den Bäckerläden müssen entfernt werden. Das "Messl" Mehl kostet 5 1/2 ??. Abschied für die Kupferschmiede und "wilden" Eisentändler. Hanns Zizlmann von Amberg und Michel Lezelter wegen der Lehrzeit eines Lehrjungen. Drechsler Asm Fryesl. f. 89. Zulassung des Maurers Hanns Schierlinger zur Arbeit. Befehl an die Metzger wegen Fleischversorgung für den Reichstag: 1 Pfund Ochsenfleisch 5 ??. 1 Pfund Rindfleisch 4 ??. 1 Pfund Kuhfleisch 1 kr. 1 Pfund Kalb- und Kastraunfleisch 4 ??. 1 Pfund Lemplfleisch 4 ?? (1529). Zum Zweck des Vieheinkaufs leiht ihnen der Rat 800 fl. Verschäft 153 (fol. 90.). f. 90. Abschied für die Meister, Gesellen und Jungen der Schlosser, Besuch der Schenke betr. (1529). Zulassung des Hanns Färbers von Straubing. f. 91. Backvorschriften für die Bäcker dahier, "am hof unnd Regn". f. 92. Clunz Pfannschmidt soll den Leimsiedern keine Konkurrenz machen. Wollwirker Cleindinst gegen Thalhamer wegen seines Sohnes, des ersteren Lehrjungen. Linhard Pfister gelobt, sich mit seinem Meister, dem Klingenschmied, zu vergleichen. Befehl an alle Brantweiner, Feilhalten "auf dem Pflaster, vor den Kirchen und Läden" betr. (1531). f. 93. Fortsetzung zu 91. (1534). Beschwerde des Handwerks der Sailer gegen Jorig Höchtl, Fischer wegen "fürkhauffs" (1529). Die Fragner dürfen 1 Pfund Schmalz um 1 Batzen, 1 Pfund Unschlitt um 11 ?? verkaufen. f. 94. Befehl an Metzger, Bäcker und andere "kein spansau mer zu stechen". Schuldklage des Achaz Trainer gegen Pangraz Trainer (1530). Irrung zwischen Meister Thoman Sattler und Meister Chunradt Platner, Geschäftskonkurrenz betr. (1530). Verbot an Tändler etc. eiserne Thüren und Läden an Fenstern abzuthun und zu verkaufen. f. 95. Auf Beschwerde der Bogner, Messerschmiede u. Windenmacher darf kein Tändler, Kramer, Metzger etc. "Horn noch Stanngen von Hirschen" aufkkaufen. Irrung zwischen Hanns Nymbß Palierer und den Meistern und Gesellen der Platner und Palirer. Der armen Kürschnermeister wegen soll niemand "nichz flicken noch storweiß arbaiten, so nit des handtwerchs seynd unnd darauf nit gelernt" (1531). Zulassung "des frembden haffners am stainbeg". f. 96. Abschied für Beutler und Nestler - und Weißircher (-Gerber). Entscheid in der Irrung zwischen Jorig Lobmayr "unnd seiner mitvervonten schaumeister" auf Frannz Hayck und Uz Mayr. f. 98. 1 kr. Stanndtgelt wöchentlich für die Öbstler (1532). Der Michel peckh von Thunaustauff soll hier keinen offenen Laden haben. Pecken Protwag: 4 Semmel 1 Mark, 10 Lot. 4 Röckl 1 Mark, 10 Lot. 2 weiße Weckel 1 Mark, 10 Lot. 2 pollene Kreuzerlaybl 2 Mark, 14 Lot. 1 rocken Weck oder Layb 5 Mark. Der Weizen ist auf 18 Schilling., das Korn ist auf 17 Schilling angeschlagen. f. 99'. Das große Messl Mehl kostet 8 ??, das kleine 4, den Fremden 7 das große, 1 kr. das kleine. Semmelmehl kostet resp. 2, 1kr. 6 u. 3 ?? (1532). f. 100. Fridrich Haydnreich (Wagknecht?) wird beurlaubt. Dem Gredmeister Joseph Zenngerl ist die Gred auf ein weiteres Jahr überlassen (1533). f. 100'. Hanns Wolff Schneider, den ein Schuhknecht einen Schelm gescholten, soll den anderen als ein "frummer redlicher Gesell" gelten. f. 101. Meister Anndre wird das Handwerk der Zimmerleute als "Statmaister" bestimmt. Die Bäcker dürfen ihre Schweine nur am Montag, Mittwoch und Samstag austreiben. Der Ursula Ahm wird das "Einleggellt der wert pfennig" erlassen. "Setz" für die Fragner. f. 103. Fleischschauer für das Jahr 1533: Cristoff Perger, Tuchscherer und Petter Roning, Pallierer. Die Viermeister der Wollwirker bitten, ihr Tuch daheim waschen zu dürfen. Beleidigungsklage des Stigler mit Frau gegen Pez. Satz für die Karrenleute (Pether Linhart u. Asm Swenter) und Ahmer. f. 104. Ein Ochsenwagen kostet 8, ein Kuwagen kostet 7 ??. Wampen dürfen bloß den Sudlern um 4 kr. verkauft werden. f. 105'. Die Viermeister werden wegen "des schnidt der pfinnigen swein" vorstellig. (Der 1. Schnitt wird durch das Schloßbein, der 2. durch den khamp, der 3. durch den vorderen Bueg "durch das bretig" gethan). Michel Pösinger wird Zlaucher. f. 106. Das Ansuchen des Herrn vom Lestenstain, einen viereimerigen Zuber "anzugiessen", wird abgewiesen. Irrung zwischen den Klingenschmieden und Schleifern. Forts. von 103. (Karrenleute). f. 108. Die Mezger dürfen das Herz vom großen Vieh "zuewegen". Vorschriften über die Länge der "Perbl" und Fische überhaupt; die unter dem Maß werden von den Marktknechten (Sigl u. Khuoffer) in die Donau geworfen. Forts. zu 106. (Klingenschmiede). f. 109. Irrung zwischen den Schlossern Alexannder und Galle wegen des Meisterstücks. Vorkauf des Getreides. f. 110. Mehl "semlens und pollens kostet 8 ??. Die Amer verklagen den Visirer, "das Er leer vaß gefisiert". Die Krauterer müssen jeden Mittwoch u. Samstag Abend die ganze "hebert" kehren und der "furter baur" den Mist fortführen. f. 111. Sühnevertrag zwischen Staininger und dem Mezgerknecht Jörig Ram. Fremde Mezger werden zum "Schweinschlahen" zugelassen, ebenso der Mitbürger Jobst Pfluegl. Vorschriften für die 5 Schauer. Verkauf von Schmalz und Käse durch Fremde. f. 112. Vorräte der Fragner an Schmalz u. Unschlitt. (Folgt ein Verzeichnis der Fragner). (1534). f. 114. 1 großer Rockenweckh kostet 10, 1 kleiner Rockenweckh kostet 5 ??. f. 115. Zubringerin der Ehehalten. f. 116. "Setz" für die Fragner. f. 118. Die Irher (Weißgerber) dürfen "die Schaffelle nicht mehr in Birnrinde färben noch im Fischschmalz arbeiten". f. 119. Irrung des Jörig Harlannder und des Handwerkes der Wollwirker wegen des Wollevorkaufs. Brotgewicht. Weizen kostet 9 bis 10 fl., Korn kostet 7 bis 8 fl. Mehlpreise. f. 120. Abschied für Lederer und Irher. Klage der Fragner gegen Jorig Mayr, wegen Aufkauf des Schmalzes. Meister Caspar Bürstenbinder klagt gegen Hanns Nadler von Gunzenhausen wegen unbefugten Hausierens; ebenso gegen zwei Fragner, die Kehrwische machen und Borsten aufkaufen. Kohlenverkauf an alle Handwerke, "so nit mit dem Feyr arbeiten". Meister Bader wider ihre Lasser (Ader), Scherer und andere Knechte. f. 122. Die vier Meister der Schmiede klagen gegen den Conradt Schmid, der an fremden Orten Strohmesser kaufe und sein Zeichen darauf schlagen lasse. f. 123. Abschied für Michel Mullner und Hannß Stainer Bäcker wegen etlicher Injurien. Dsgl. in Sachen der Permenter gegen den Irher uffm graben und den Bogner wegen Leimsiedens. Alexander Uhrmacher hat angelobt in einem Jahr dem Jorg Staudacher eine Uhr zu machen, wie er dem Herrn Nauflezer eine gemacht hat. Kungler. Beleidungsklage des Lebzeltergesellen Lamprecht Karg von Rotenburg gegen den Meister Hans Englperger. Schuld- und Beleidiungsklage des Meisters Michel und der geschworenen Schreinermeister gegen Hans Wagner von Mindelheim. f. 124. Supplikation des Fragners Hanß Prem, Vergünstigung im Einkauf betreffend. Abschied zwischen Albrecht Tuesnit Bäcker und Schwebl Amman wegen Beleidigung (1535). Kupferschmiede und Spengler. Abschied zwischen Partl Fuchsprunner und Asm Kirchmayr, Bader. Dsgl. zwischen Jörg, des Weisen Knecht - und Niclaß Zerrer und dessen Knecht Bernhart. f. 125. Abweisung eines Priesters Stigler, der seinen Sohn wider die kaiserl. Ordnung "in dj Hanndwerk eingelassen" begehrt. Hans Gruenwaldt klagt gegen Hans Mayr, dem des ersteren Sohn "uß der Lernung" weggelaufen ist, auf Herausgabe von 10 fl. Schuldklage des Pögl, Fürkäuffel gegen Hannß Luz, Tuchmacher. Linhart Reynshueber, Bäcker, gegen seinen Lehrjungen Wolfgang wegen schuldig gebliebener Kleider. Kelbel u. Wirttenberger gegen Jörg Braun, Fleischhacker, wegen Bezahlung einer Bürgschaft. Stengl gegen Kranburger. Wegen der Bäcker am Hof und Regen. f. 126. Die geschworenen Meister der Steinmetzen gegen Linhart Aigner, der, ohne selbst Meister zu sein, einen Lehrjungen "uffs Maurwerch uffgenommen". Schreinerin FürkÄufflin gegen Hanns Ächter "von wegen etlich verkaufften Zinß". Die Schmiede gegen den "Statschmidt", der einen Knecht "wider ein handwerch ufgenomen hat". Die geschworenen Meister der Schneider klagen gegen Hannsens Cranberger Barbara seiner Hausfrau Sohn, Christoff, der "sich underfinge das hanndwerch zu arbaiten und doch kein eelich geburtt noch leerbriff hette". f. 127. Klage zweier "Huettergesellen" wegen Verweigerung von Arbeit. Beschwerde der Glaser über fremde, ledige Gesellen und Hausierer. Schuldklage des Heymeran Stenngl gegen Meister Jorg Pader. Fleischsatz. f. 128. Irrung zwischen den Beutlern, Nestlern, Kramern u. a. "von wegen der fur (Fuhr) uff dj Merckt zue straubing". Die Messerschmiede beklagen sich, daß ihnen Linhart Haubenschmidt nicht arbeiten wolle. Peter Aicher, Maurer, wird als Meister aufgenommen. Beschwerde des Kürschners Valtein Schwarz gegen das Handwerk. Der Pachmarin Sohn, Bäcker, darf in ihrem Namen arbeiten. f. 129. Die Bäcker sollen nur einen Lehrjungen oder einen "posler" haben; wer einer weiteren Arbeitskraft bedarf, der soll einen Knecht neben einem Posler oder Lehrjungen halten. Wolffgang Doll, Hafner, hat einen jungen Buben auf 3 Jahre an Kindesstatt angenommen und versprochen ihm darnach sein Handwerk zu lernen. Das Handwerk der Schlosser gegen die Gebrüder Wolff und Hainrich Gindl, weil diese "ir husfrauen geburttbrief, wie handwerchs geprauch", nicht beigebracht hätten. Schuld der "Wasserkreutterin" an Linhart Resch, vertreten durch Bleibimhaus. Bescheid für Schlosser und Schmiede (1536). Handwerk der Schlosser wider den Schmied zu Kumpfmühl. f. 130. Die Weber erhalten die Vergünstigung, "Parchant uff Augspurger form" zu machen, der nach der Beschau mit der Stadt Zeichen "gepleyet" werden soll. Ambrosius Dandler soll entweder im Laden feil halten und 3 Pfund Pfennig Zins zahlen, oder auf den Wochenmärkten und Standgeld entrichten. Schmalzvorräte der Fragner. Schuldklage des Augustin Paumeister gegen Hans Kintlinger. Abschied zwischen dem Handw. der Schlosser und Meister Jorg Graff, Bei´hilfe seiner Hausfrau im Geschäft betreffend. Dsgl. zwischen Bäckern und Marktknechten, bezüglich "pfinniger" Schweine. f. 131. - zwischen Adam Wiser, Goldschmied zu Landshut und Clement Purckman, Wirt dahier. betr. einen den Tausch eines Rosses gegen Ringe. Abschied zwischen Beutlern und Irhern wegen des Fell oder "Stichkauffs" auf dem Lande bei den Jägern oder andern. Lorennz Hueber, Bäcker, ist "jar unnd tag zum purdtbrieff" geben worden. Die Fragner sollen sich mit Schmalz und Licht versehen. f. 131'. Die "Huetter" Linhart Haubmayr und Achatj Erbar, wegen ihrer Lehrjungen. Vorgehen des Hannßgerichts gegen die Mezger, weil sie bisher so gröblich "wider alle gepot verprochen". Handw. der Schlosser gegen Peter Schalhauser, der einen unredlichen Büchsenschmied in seinem Laden arbeiten lassen. f. 132. Fortsetzung zu 131'. Keine Kürschner, "so Meister werden will, soll ehe und vor nichts kauffen oder von Neuem Arbaithen,er hat den zuuor sein Mesterstuckh geschnitten". Kein Maurer soll "ußhalb der geschworenen Meister verdingt werden". Fremde Gläser dürfen nicht gekauft werden, wenn sie nicht 3 Tage "oder dj gwondlichen Jarmerckt feyl gehabt worden". Vorschriften für die Ziegler (1537). Die Fragner gegen die "Allt Ölerin" wegen Bezahlung des jährlichen Ungelts für ihre Behausung. Handw. d. Schmiede gegen etliche Meister, die sich unterstanden zu sengen und "sicht" zu machen, ohne ein Meisterstück gemacht zu haben. f. 133. Beleidigungsklage zwischen Wolffgang Hölzl und Linhart Stadler, Nestler. Die Viermeister der Bäcker verwahren sich, daß Pfeffenhauser Meister werde, weil er "das schaiden" nicht könnte. Die Amer beschweren sich, daß der Visierer die leeren Fässer visiere. Abschied zwichen Bernhart Wirt und Meister Hannsen Zimmermann wegen Bauforderung (1537). Der letzere gegen Bernhart Giesser, wegen gelieferter Arbeit. Abschied zwischen Hans Kintlinger und Linhart Glaser einer- und Blasius Senng andererseits wegen einer Forderung. f. 134. Meister Jorg Hernner muss wegen Beleidigung des Handwerks der Bader diesem ein Achtel Wein zahlen. Die Weber sollen auf 3 Stühlen "leen" (Leinen-) Arbeit machen, den 4. zu Parchant verwenden. Bäckersohn Mayperger, der bei anderen Meistern Knechtsarbeit thut. Ein Amer darf bloß mit dem eigenen Gesinde "usheben", keinen Tagwerker beiziehen. Des Paulß Ihan, Plattner, Meisterstück. Meister Bartelme Schmidt gegen das Handwerk der Schmiede und Wagner wegen zu hoher Bestrafung. f. 135. Haimeran Stenngl "volmechtiger Anwaldt" in des Cramers von Nürmberg Rechfuertigung. Die Schlosser, die ihr Meisterstück noch nicht gemacht haben, sollen dasselbe in einem halben Jahr machen u. die gezahlte Strafe zurückerhalten. Schuster und Lederer wegen der Schulden. Hans Heinisch soll der Kürschnerherberge "muessig stan". Klage der Ursula Gundlfinger, Bürgerin zu Nürnberg, vertreten durch Niclas Lang von da, gegen Valtin Schwarz, wegen einer Schuld. f. 136. Messerschmiede wegen Nürnberger Messer. Leinweber Lobmayrs Eidam darf bei diesem seines Alters wegen als Meister arbeiten. Die Kueffer haben alle Quatember 10 Groschen "gen Parfuessen" gegeben; sie können dieses Messegeld nicht erschwingen; der Rat stellt ihnen frei, was sie ferner thun wollten. f. 137. Forts. zu fol. 135. (Stenngl). f. 138. Aufsicht auf den Ziegelofen. Schuldklage des Handw. der Weber gegen die + Franz Haider und Hausfrau, resp. dessen Eidam Jörg Mayr, Schreiner. Schleifer gegen die Klingenschmiede (1539). f. 139. Meister Wolffganng Bader am Fischmarkt klagt gegen Niclaß Pfaffenberger, Bader, wegen Beleidigung. Hans Zimmerman von Nürmberg ist "vergunt, das er unverhindert eins Handtwerchs wol Arbaitten mag". |
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