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Politica I, 13 Abschiedbuch vom Jahre 1638, 1638 (Akte)
Angaben zur Identifikation |
Signatur: | Politica I, 13 |
Titel: | Abschiedbuch vom Jahre 1638 |
Entstehungszeitraum: | 1638 |
Altverzeichnung: | Kalbslederband in fo. (Schnalle abgerissen). 237 beschriebene Blätter (nach dem Register). Auf dem Rücken ist der Titel aufgeklebt: Abschide-Buch v. J. 1638. Auf der Vorderseite Stadtwappen in Goldpressung. Das Buch beginnt mit einem alphabetisch geordneten Sachregister. Nach einigen leeren Blättern Verzeichnis: Hansgraf: Petrus Portner; Beisitzer: Lenignus Pühelmayr, Peter Perger, Johan Leonhard Paur, Johann Gichtl, Elias Ibbler, Christoph Schlierer, Christoff Calmünzer, Georg Pader, Christoff Sirott, Hannß Jäger, Hannß Muckh, Georg Gölzl. Dann folgt der Vortrag. f. 1. Hannßpflicht. f. 3. Bäckersatz - Waizen 29 fl., Korn 18 fl. f. 6. Ein junger Schreinermeister gibt 3 fl. "anlait". f. 7'. Barbiererexamen. f. 12. "Ainspanninger". f. 13. Alle Metzger "müssen (auch an Festtagen) im Fleischhaus offentlich firfengen". f. 17. Der Münzwanderin für den baierischen Kreis hatte seinen Sitz in Rbg. Der Hansgraf fordert deshalb die Brudermeister der Goldschmiede auf, einen solchen aus ihrer Mitte zu stellen, da der bisherige "Gwarthein" gestorben ist. f. 18. Schiffschauer. f. 18'. Ein Fischer wird "zum Stau- und gegenfahrn (Nauflözer!) vor dichtig erkhent". f. 19'. Paulus Schmid, Schreiner, wegen zu spatten Kirchgangs (Hochzeit) gestraft 2 fl. cf. 24., 30. f. 20. Einer, der sich auf einer Hochzeit 7 mal "verdräht", gestraft um 1 fl. cf. 24. f. 21. Ein Barbier wird "zur Kahung" admittiert. cf. 27'. f. 22. Ein Schneider bittet um das "materirn seiner stuckh". f. 27'. Den examinierten Barbierern wird das Kurpfuschen verboten. f. 29. Monatssatz der Bäcker: Waizen 29, Korn 18 fl. f. 31'. Zwei Personen werden gestraft, weil sie ohne Mantel getanzt und sich "verdräht" haben. f. 33. Fragnersatz: Schmalz 13, Kerzen 10, Käse (die guten) 9, Käse (die schlechten) 7; Haber, der Strich 40 kr. f. 47'. Monatssatz der Bäcker: Weizen 28, Korn 16 fl. f. 49. Blinder Kriegslärm (5. März). f. 57. Matheus Schmol, evangelischer Prediger und Michel Schwanßhouer Med. doctor "geben ihre Hochzeitzettel ein". f. 61. Einem Krauterer, "so im Jakober Closter sein wohnung und gartten hat", wird verboten auf dem Markte feilzuhalten, weil er weder Bürger noch Beisitzer sei. cf. 68'. f. 62. Bäcker-Monatsatz: Weizen 29, Korn 16 fl. f. 73'. Einem Soldaten der hiesigen Stadtgarde wird das Stöhren als Schneider in den Bürgerhäusern untersagt. f. 74'. Erste Visitation "im Sommerbier". f. 78'. Hosenkoch. cf. 99. f. 83. Böcker-Monatssatz: Weizen 29, Korn 16 fl. f. 94. Die Färber wollen ihr Leichentuch verkaufen und für den Erlös ihren schuldigen Mangzins in Ungeltamt zahlen. cf. 88'. f. 99. Kränzelbinderin zahlt alle Quartel für ihre Bude 1 Reichsthaler Stendgelt, darf keinen Kranz über 1/2 Thaler machen. f. 101'. "Anderte Visitation im Sommerpier". f. 108. Die Öbstler müssen alle Quartal um ihren Stand losen. f. 110. Bäcker-Monatsatz: Weizen 28, Korn 16 fl. f. 111. Wundarzenei-Viermeister. f. 115'. Die Weißgerber erwerben ein Leichentuch. f. 125. Bäcker-Monatsatz. Waizen 27 1/2, Korn 14 fl. f. 130. Die Bierkoster müssen ihr Geschäft stehend verrichten. Fleischpreis heruntergesetzt, "weil der paß wider eröffnet"; Rindfleisch 5, Kalbfleisch 6 kr, Wampen 3 1/2 kr. f. 132. Nürnberger Boten. f. 133. Unsauberkeit im "Cromwinckel". f. 141. Mathias Fuchs wird um 10 Reichstaler gestraft, "weil er seine hochzeit gest zur hochzeit in der Gutschen holen lassen". f. 142. "Das waschen vor den heusern nit breuchig, sondern gehört auff die thorrau". f. 147. Ein Zimmermann soll täglich ohne Trunk und Abendbrot 20, ein Lehrjunge 16; ein guter Maurer 20, ein schlechter 18; ein Lehrjunge 16, ein Handlanger 12, ein Mörtelrührer 16, ein Bub 10 kr. bekommen. f. 154'. Satz der Bäcker. Weizen 20, Korn 12 1/2 fl.; der Mebler: Gries 8, Semmelmehl 7, Pollmehl 6 Pfennig. Fleischsatz für die Bäcker (die Schweine halten). "Prad-" und Siedfleisch auch Brat- und Leberwürste 1 Pfund 5 1/2; Knochen-, Gurgel-, Kopffleisch und Röselwürste 4 1/2 kr. f. 168. Pergamenter. f. 171. Säule am Kornmarkt. f. 175'. Schweinbeschreibung. f. 178. Bäckersatz: Waizen 20, Korn 13 fl.; "Schweinerne" Fleischsatz: 1 Pfund gutes 5 3/4, schlechtes 4 3/4 kr. f. 186'. Die Nürnberger Boten müssen Mittwoch und Samstag "raisen, welchen die Ordnung trifft". f. 195'. Hausgrafenamts-Zeichen. f. 196. Hansgrafenamts Gefäll-Rechnung. f. 201. Bäckermonatsatz: Weizen 20 1/2, Korn 13 fl. f. 205. Fragnersatz: Schmalz 12, Kerzen 11, Käse die guten 9, die schlechten 7; 1 Strich Haber 28 kr. f. 207. Der Kopf Winterbier kostet 7, das Sommerbier 8 Pfennig. f. 213. 4 Bratwürste gehen auf das Pfund, eine kostet 2 kr. "Todt fleisch herein zu tragen, nit gestattet". cf. 217. f. 214'. Bäcker-Monatsatz: Waizen 20 1/2, Korn 13 fl. f. 225. Die Lehrjungen der Bierbräuer werden auf 2 Winter eingestellt. f. 225'. Bäckermonatsatz: Waizen 19 1/2, Korn 12 fl. f. 226. Ein Marktknecht wird des Dienstes entlassen, weil "er wegen begangener Ubelthath (zu Rottenburg) des Landes Bayern auff ewig ist verwisen". cf. 230! f. 237'. Inhalt der Büchsen der "Ambtleuth". |
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