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Politica I, 20 Hannsgerichts-Protokoll von 1566, 1566 (Akte)
Angaben zur Identifikation |
Signatur: | Politica I, 20 |
Titel: | Hannsgerichts-Protokoll von 1566 |
Entstehungszeitraum: | 1566 |
Altverzeichnung: | Kalbslederband in fo.; der hintere Deckel überschlägt den vorderen um ein weniges, beide sind durch eine Schnalle verbunden, über den Rücken laufen wagrecht zur Verstärkung zwei Lederbänder. Der vordere Deckel trägt die Aufschrift 1566 Protucol Buch 1566, die sich auf der ersten Seite wiederholt. Hierauf folgt ein alphabetisches Sachregister (13 Bl.), dann auf 123 Folien der Vortrag, der Rest der Blätter ist unbeschrieben. f. 1. Am ersten Sitzungstag sind anwesend: Aman, Ganß, Heindl, Staudacher, Puchner, Schweller, (Vogl), Haller, Garttner, Wahre, Liebl, Lerchenfeld - "Vogl nit da gewest" - und haben Pflicht gethan. f. 5'. "Behemisch und Lengfelder" Bier wird in Rgb. verzapft. f. 6. Pecken Saz: Weizen 6 1/2, Korn 5 1/2 fl. (14. Jan.). f. 12. Einem Schneider wird auferlegt, "das er das Hanttwerch für sich selb arbaitten, auch die Scheertaffel außhencken möge". f. 12'. Fischsatz. f. 13. Denjenigen Bräuern, die kein Winterbier mehr haben, wird begünstigt, auf den weißen Sonntag "die zwei helbling Pier wie gebreuchlich auffzethun". f. 15. Siebermeisterstück: "uff der hären Arbeitt ain Waizes, Rockes und ain gewürz Sib; dazu kommen noch die andern "stuckh auff dem holz". f. 40. Verzeichnis der fremden Mezger, die am Osterabent hier feilhielten. f. 41. Alles Bier, das im Winter "uff 2 Pfennig gesotten", soll zur Hälfte bis auf Johannis liegen bleiben, von der anderen Hälfte soll das Drittel 8 Tage nach Jakobi ausgeschänkt "und das ander Drittl darnach gar hinaus geschennckt werden. f. 53. Etlichen fremden Hausierern wird untersagt, daß sie sich des Hausierens in der Stadt enthalten, auch nichts Eln weiß vil oder wenig ausschneiden; doch dürfen sie ihre Ware stückweise auf "offem freiem" Markt verkaufen. f. 58'. Eid der Müller. f. 75. Pecken Saz: Weizen 7 1/2, Korn 6 1/2 fl. (5. Aug.). f. 85'. Pecken Saz: Weizen 8, Korn 7 fl. (6. Septbr.). f. 88. "Dieweil sich etliche Stett im Baierlandt als München, Freising, Landsperg und Straubing zusamen gethan von den Gesellen, so alhie, Augspurg, Ulm, Nürmberg, und jm ganzen Reich, der Wiener Zech, lernen und arbaitten, derselben keinen in gemelten den Stetten fürdern, oder für rechlich halten, sollen fürr die huetter alhie dieselben auch nit mer fürdern noch für redlich halten". cf. 90. f. 95'. Den 11.und 14. Oktober "dj Hanß eingesteldt worden". f. 101. Weizen 9 1/2 fl. 1 0rt, Korn 9 fl. (25. Okt.). f. 107. 8 Fragner werden wegen zu geringen Gewichts gestraft. f. 111. Weizen 9 1/2 fl. 1 Ort, Korn 9 fl. 1 Ort (29. Nov.). f. 118. Die Bräuer sollen von Georgi "Biß uff Sandt Johannis Sunwend nach dem loß, also das abbegen fünff pierpreuen auffthun, und sobaldt dise fünff außgeschenckt widerumben andere fünff den halben teil pierß außzuschencken begönstigt sein; Alß dann sol ein weitere außtailung gemacht werden". f. 123. Weizen 10 1/2, Korn 9 1/2 fl. 1 Ort (23. Dezbr.). |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://stadtarchiv.regensburg.de/detail.aspx?ID=123261 |
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