Politica I, 22 Hannsgerichts-Protokoll von 1568, 1568 (Akte)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:Politica I, 22
Titel:Hannsgerichts-Protokoll von 1568
Entstehungszeitraum:1568
Altverzeichnung:Kalbslederband in fo.; der hintere Deckel überschlägt den vorderen um ein weniges, beide sind durch eine Schnalle verbunden, über den Rücken laufen wagrecht zur Verstärkung zwei Lederbänder (leicht besch.). Der vordere Deckel trägt die Aufschrift 1568 Protucol Buch 1568. Den Band beginnt ein alphabetisches Register (25 fol.), auf 155 Folien folgt dan der Vortrag, der Rest der Blätter ist unbeschrieben.
f. 1. Am ersten Sitzungstag (2. Januar 1568) sind anwesend: Aman; Ganß, Staudacher, Puechner, Schweller, Haller, Wahre, Liebel, Lerchenfelder, Schiltl, Waltman; fol. 90'. Weinßprunner.
f. 5. Waizen und Korn 11 fl. (19. Januar).
f. 7'. Ein Büchsenmacher fertigt "ain Zil und ain Pürschpuchten als Meinsterstückh".
f. 8'. Die Kufer verlangen, daß kein Meister mehr als 2 Gesellen und 1 Lehrjungen halten solle.
f. 15'. Weizen 10, Korn 9 fl. (16. Febr.).
f. 17. Die Metzger sollen auf dem Markt Kälber nur in größerer Anzahl, nicht einzeln aufkaufen.
f. 20. Mehlprobe.
f. 25. Weizen 10 fl., Korn 9 1/2 fl. (15. März).
f. 38. Die Fragner werden bestraft, " so nit Lachß gehabt".
f. 40. Weizen 10 1/2, Korn 9 1/2 fl. (12. April). Fremde Metzger, "so den Oster abend besucht".
f. 76. Weizen 8, Korn 7 1/2 fl. (12. Juli).
f. 86. Weizen 8, Korn 6 1/2 fl. (9. August).
f. 96. Weizen 7 1/2, Korn 6 fl. (6. Septbr.).
f. 102. Ein Schrotter bittet, die Unsauberkeit auf der Lände abzuschaffen.
f. 105. Den Spielleuten wird die Hochzeitsordnung vorgehalten.
f. 107. Die Viermeister der Schuhmacher begehren, daß kein junger Meister einen Lehrjungen annehmen solle, "Er habe denn zuvor 2 Jar gehausst und das hanntwerch getrieben"; sobald er einen Jungen ausgelernt hat, sol er in 2 Jahren keinen mehr dingen; dasselbe wird auch von den alten Meistern verlangt. Die Hanß will sich erst Kundschaft erholen, wie es in anderen Städten gehalten werde.
f. 107'. Badegeld für Reich und Arm 2 kr. cf. 110.
f. 109'. Weizen 7 1/2, Korn 6 fl. (4. Oktober).
f. 121'. Weizen 7 1/2, Korn 6 fl. (1. Novbr.).
f. 123. "Preuschafft".
f. 127'. Fischsatz.
f. 128. Fragnersatz.
f. 133. In den Ladestuben soll auch "das Fueswasser sauber geraicht, und nit aus den Wannen genomen werden".
f. 135. Weizen 7 1/2, Korn 6 fl. (29. Nov.).
f. 144. Die Bräuer bitten, mit dem Ausschank des Sommerbieres schon am weißen Sonntag beginnen zu dürfen; "weil es aber vorhin gebreuchlich, das dieselben erst Georgi zu schencken auffgethan, dabei sol es noch beleiben; doch das sy halben tail Pier biß Johannis Sunwend ligen lassen und one Vorwissen der Oberkeit den andern halben tail nit ausschennckhen sollen". Bräuer, die "fertigs Jarß" nicht gesotten haben, sollen auf Begehren der Viermeister "weitter nit zugelassen werden".
f. 147. Den Sattlern wird begünstigt, daß sie "mugen ain freuntliche zech thun, doch ausserhalb der schenckh, Solln auch daneben ain Puchsen auffrichten und einlegen, wie hanttwerchs brauch ist".
f. 148. Weizen 7 1/2, Korn 5 1/2 fl. (30. Dezbr.).
f. 150.-155. enthalten Einträge, die sich im Protokollbuch für d. J. 1569 wiederholen.
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://stadtarchiv.regensburg.de/detail.aspx?ID=123263
 

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