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Politica I, 25 Hannsgerichts-Protokoll von 1571, 1571 (Akte)
Angaben zur Identifikation |
Signatur: | Politica I, 25 |
Titel: | Hannsgerichts-Protokoll von 1571 |
Entstehungszeitraum: | 1571 |
Altverzeichnung: | Kalbslederband in fo.; der hintere Deckel überschlägt den vorderen um ein weniges, beide sind durch eine Schnalle verbunden, über den Rücken laufen wagrecht zur Verstärkung zwei Lederbänder. Die Außenseite des vorderen Deckels trägt die Aufschrift Protokoll Buech 1571. Auf der ersten Seite steht Protokoll Anno 1571. Den Band beginnt ein alphabetisches Register (25 fol.); dann folgt auf 277 Blättern der Vortrag. - Auf der inneren Seite des hinteren Deckels rechts unten steht: Nota: Hiebey eingebunden 6 Büch Papier. Hannsgraf: Dionisy von Präckhendorff; Beisitzer: Hannß Aman, Gorg Staudach, Petter Puechner, Leonhard Vogll, Görg Haller, Jacob Liebl, Haimeran Lerchenfelder, Wolff Walldman, Gabriel Weinmar, Jheremiaß Garttner, Hannß Diemer, Wolff Nauflözer. f. 1'. Jeder Badermeister muß zu seinem Badhaus 2 Spritzen kaufen, die dort bleiben und aus dem Büchsengeld bezahlt werden müssen. f. 4. Das Handwerk der Schreiner gibt dem Gesinde fortan kein Bier mehr, weil dies zu Augsburg, Nürnberg, München "und annderen orten mer" auch nicht gegeben werde. f. 11'. "Eger Pier" 6 Pfennig. cf. fol. 17'. f. 14'. Den Bräuern wird die Erlaubnis zum Germsieden und Branntweinbrennen versagt. f. 15. Weizen 16 1/2, Korn 13 1/2 fl. (19. Januar). f. 17. Die Bäcker sollen "Prezen unnd Maundl jeder Sorten 4 umb 1 kr. abpachen". f. 24. Abgaben der jungen Meister der Weißgerber. f. 26. "Semelmül". f. 26'. "Maurer Tax". f. 30'. Weizen 17, Korn 15 fl. (19. Februar). f. 38. Interessante Verhandlungen über den Goldwert verschiedener Goldstücke, die einem Goldschmied übergeben wurden, um daraus eine Kette zu fertigen. cf. f. 27. f. 41. "Eger Pier" - ein verpietschiertes Faß darf ohne Vorwissen (der Hanß) nicht "angegriffen" werden. 1 Hanßzeichen gilt 6 kr. f. 51. Weizen 18, Korn 16 fl. (19. März). f. 58. "Sidlhoff". f. 64. Sommerbiervisitation (2. April). f. 81. "Die Lötschen", ein Gewölbe zur Verfügung des Wagmeisters. cf. 87. f. 81'. Jede Tändlerin soll 32 fl. "Porgschafft" leisten; (es gibt deren 47!) keine soll ein Stück "uber 1 fl. werth fail haben". f. 86'. Weizen 22, Korn 18 fl. (7. Mai). f. 101. Junge Gesellen, "so mit der Geigen ganngen", werden um 1 Schilling gestraft. f. 114. Weizen 25, Korn 23 fl. (11. Juni). f. 120'. Alles Obst soll auf den Markt gebracht, und nicht, wie bisher, nach dem Pfennig, sondern nach dem "Haller werth" gegeben werden. f. 126. Die Meisterstücke der Ringmacher bestehen in einem messingen Frauen-, in einem eisernen Mannsring; das dritte Stück, ein "Reutt Rinng" soll, weil "es nit mer breuchlich noch abgengig ist", durch ein anderes "und leidenlichs" ersetzt werden. f. 131'. Am 2. Juli werden für die 2 ersten Quartale aus den Amtsgefällen 161 fl. in die Steuer abgeführt. f. 137'. Weizen 22, Korn 2o fl. (9. Juli). f. 140'. Schwabacher Bier. f. 146'. Ein Fragner gibt zu "Anleit" 5 fl. f. 151. Ingolstädter Bier. f. 160. Weizen 22, Korn 21 fl. (20. August). f. 163. Fleischsatz. f. 169. Weißbier aus Böhmen; auch Gerste und Malz wird von dort bezogen. f. 174. Junger Tuchmachermeister gibt 3 Schilling 15 Pfennig Anleit. f. 183. Weizen 25 fl., Korn 22 fl. (24. Septbr.). f. 193. Das Walkgeld der "Einmennischen" Tuchmacher beträgt für 202 Stück 7 fl. 5 Schilling 26 Pfennig. f. 193'. Metzger, die ihren Kunde eine bestimmte Sorte Fleisch verweigern, werden gestraft. f. 198'. Weizen 25, Korn 21 fl. (19. Okt.). f. 203. Gewicht der Metzger, Fischer und Fragner. cf. fol. 154. f. 210. "Egerisch Bier". f. 217. Strafen "felligen Gewichts unnd Wag halber" (Metzger). f. 220'. Den Branntweinbrennern wird wegen der "geuerlichen Sterlßleuff, so sich an aufwenndigen orten erzeigen" verboten, "den Zechern oder sitzenden Personen in jren Heusern" Branntwein zu geben. Nach Hause und aufs Land darf derselbe verabreicht werden. f. 222. "Felliges" Silbergewicht der Goldschmiede. f. 230. Weizen 25, Korn 21 fl. (19. Nov.). f. 244. ist herausgeschnitten; nur ein kleines Eck, das die genannte Folienzahl trägt, ist noch vorhanden. f. 256. "Venedigische "Seife. f. 261'. Schlosser- und Büchsenmacher-Meisterstück: eine lange Birschbüchse und 2 Schlösser. f. 262. Weizen 24, Korn 20 f. (17. Dez.). f. 264. Verzeichnis der Goldschmiede, die ihres "felligen Gewichts halber" gestraft werden. |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL: | https://stadtarchiv.regensburg.de/detail.aspx?ID=123266 |
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